Abschnitt 68 der FCC-Bestimmungen entspricht. Einzelheiten dazu finden Sie in den
Installationsanweisungen.
Mit Hilfe der REN wird die Anzahl der Geräte bestimmt, die an die Telefonleitung
angeschlossen werden können. Bei einer Überschreitung der REN an der
Telefonleitung ist es möglich, dass die Geräte bei eingehenden Anrufen nicht klingeln.
In den meisten (aber nicht in allen) Regionen sollte die Summe der RENs nicht mehr
als fünf (5) betragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen Telefongesellschaft nach
der maximalen REN für Ihr Gebiet, um die genaue Anzahl der Geräte (also die Gesamt-
REN) zu erfahren, die an die Telefonleitung angeschlossen werden können.
Falls das Endgerät eine Beschädigung des Telefonnetzes verursacht, werden Sie von
Ihrer Telefongesellschaft vorab darüber informiert, dass eine vorübergehende
Betriebsunterbrechung erforderlich ist. Falls die fristgerechte Information nicht
möglich ist, werden Sie von der Telefongesellschaft umgehend entsprechend
informiert. Außerdem werden Sie über Ihr Recht belehrt, eine Beschwerde bei der FCC
einzulegen, falls Sie dies für notwendig halten.
Die Telefongesellschaft unternimmt eventuell Änderungen an ihrer Technik, Geräten,
Diensten oder Prozeduren vor, die den Betrieb des Geräts beeinträchtigen können. In
diesem Falle werden Sie von der Telefongesellschaft rechtzeitig entsprechend
informiert, damit Sie die nötigen Änderungen für einen ununterbrochenen Betrieb
vornehmen können.
Wenden Sie sich bei Problemen mit diesem Gerät (Modem) zwecks Reparatur- und
Garantiefragen an Ihren Händler vor Ort. Falls das Gerät Schäden am Telefonnetz
verursacht, werden Sie eventuell von der Telefongesellschaft gebeten, das Gerät bis
zur Behebung des Problems vom Netz zu trennen.
Der Benutzer muss die Zubehörteile und Kabel verwenden, die vom Hersteller
mitgeliefert werden, um einen optimalen Betrieb des Produkts zu gewährleisten.
Der Kunde darf keine Reparaturen am Gerät vornehmen.
Dieses Gerät darf nicht in öffentlichen Münztelefonzellen verwendet werden, die von
einer Telefongesellschaft bereitgestellt werden. Die Verbindung zu Partyline-Diensten
unterliegt den entsprechenden Ferngesprächsgebühren.
Der Telephone Consumer Protection Act von 1991 besagt, dass es gesetzwidrig ist,
einen Computer oder ein anderes elektronisches Gerät (einschließlich Faxgerät) dazu
zu verwenden, Nachrichten zu versenden, wenn solche Nachrichten nicht klar in einer
Kopf- oder Fußzeile jeder übertragenen Seite oder auf der ersten Seite der Übertragung
das Datum und die Uhrzeit der Übertragung sowie eine Kennzeichnung und
Telefonnummer des Unternehmens oder der anderen Entität bzw. des Individuums
enthalten, das die Nachricht versendet. (Bei der angegebenen Telefonnummer darf es
sich nicht um eine Nummer handeln, für die bei einem Anruf mehr als Ortsgesprächs-
oder Ferngesprächsgebühren anfallen.)
Informationen darüber, wie Sie diese Informationen in Ihr Faxgerät programmieren
können, finden Sie im entsprechenden Benutzerhandbuch.
Einhaltung behördlicher Vorschriften ix