2.12 Amtskennziffer (AKZ)
An Nebenstellenanlagen muss zur Einwahl in das öffentliche Tele-
fonnetz die Amtskennziffer (AKZ) vorgewählt werden. Wird die AKZ
im Anrufbeantworter programmiert, wird sie bei jeder automati-
schen Wahl (Rückruf oder Rufweiterweiterleitung) automatisch vor
die zu wählende Rufnummer gesetzt. Die AKZ kann aus maximal 4
Ziffern bestehen (hierdurch Betrieb an hintereinander geschalteten
Nebenstellenanlagen möglich); nach jeder Ziffer wird eine Pause
von 3 Sekunden eingefügt.
Wegen der Verschiedenartigkeit der Nebenstellenanlagen beachten
Sie bitte jedoch folgende Hinweise (siehe auch Kapitel 6):
→ Eine AKZ muss nur dann programmiert werden, wenn die
Nebenstellenanlage bei der automatischen Wahl (z. B. Rufwei-
terleitung) zwischen der AKZ und der Rufnummer eine Pause
benötigt. Moderne Nebenstellenanlagen erfordern diese Pause
nicht mehr; hier kann die AKZ zusammen mit der Rufnummer
für die Rufweiterleitung eingegeben werden.
→ Ist die Nebenstellenanlage auf automatische Amtsholung
eingestellt oder setzt sie bei der Rufnummernübermittlung die
AKZ bereits vor die Rufnummer, darf keine AKZ programmiert
werden!
Einstellungen
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