Anhang
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist
durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äu-
ßere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die Gewährleistung umfasst keine Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien) und Mängel, die den Wert oder die Gebrauchs-
tauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
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Durch Transport entstandene Schäden sind bei dem Versandunternehmen geltend zu machen.
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