Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung
der Füll- und Ergänzungswasser-
menge ein Wasserzähler einzubauen.
Die eingefüllten Wassermengen und
die Wasserhärte sind in die Wartungs-
Checklisten der Heizkessel einzutra-
gen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen
Anlagenvolumen höher als 20 Liter/
kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanla-
gen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen) sind
die Anforderungen der nächsthöheren
Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei
gravierenden Überschreitungen (> 50
Liter/kW) ist auf Summe der Erdalka-
lien ≤ 0,02 mol/m
Betriebshinweise:
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturar-
beiten sind nur die unbedingt notwen-
digen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige
Abschlämm- oder Abscheidevorrich-
tungen im Heizwasserkreislauf sind
nach Erst- oder Neuinstallation öfter,
später nach Bedarf in Abhängigkeit
der Wasseraufbereitung (z.B. Härte-
fällung) zu kontrollieren, zu reinigen
und zu betätigen.
■ Wird die Heizungsanlage mit volle-
nthärtetem Wasser befüllt, sind bei
der Inbetriebnahme keine weiteren
Maßnahmen notwendig.
Wird die Heizungsanlage nicht mit
vollenthärtetem Wasser, sondern
mit Wasser gemäß den Anforderun-
gen in obenstehender Tabelle befüllt,
ist bei der Inbetriebnahme Folgen-
des zusätzlich zu beachten:
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zu enthärten.
(Fortsetzung)
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll
stufenweise, beginnend mit der
geringsten Leistung des Heizkessels,
bei hohem Heizwasserdurchfluss
erfolgen. Damit wird eine örtliche
Konzentration der Kalkablagerungen
auf den Heizflächen des Wärmeerzeu-
gers vermieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle
Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die
gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines
Heizkessels ausfällt.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erfor-
derlich, muss schon die Erstbefüllung
der Heizungsanlage zur Inbetrieb-
nahme mit aufbereitetem Wasser
erfolgen. Dies gilt auch für jede Neu-
befüllung z.B. nach Reparaturen oder
Anlagenerweiterungen und für alle
Ergänzungswassermengen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die
Bildung von Kalkablagerungen auf den
Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-
Richtlinie 2035 schädliche Kalkablage-
rungen entstanden, ist eine Einschrän-
kung der Lebensdauer der eingebauten
Heizgeräte in den meisten Fällen bereits
eingetreten.
Die Entfernung der Kalkablagerungen
kann eine Option zur Wiederherstellung
der Betriebstauglichkeit sein.
Diese Maßnahme ist durch eine Fach-
firma auszuführen. Die Heizungsanlage
ist vor Neuinbetriebnahme auf Schäden
zu untersuchen.
Um eine erneute übermäßige Bildung
von Steinbelag zu vermeiden, müssen
die fehlerhaften Betriebsparameter
unbedingt korrigiert werden.
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