Nachfolgebedarf / Sonderzubehör
Für Ihren THoMAS TWIN T2 AQUAFILTER ist ein umfangreiches Sor-
timent an Sonderzubehör und Nachfolgebedarf erhältlich.
Informieren Sie sich dazu anhand beiliegender Antwortkarte oder bei
Ihrem Fachhändler, sowie direkt beim THoMAS-Werkskundendienst.
Hinweis!
Nur bei Verwendung von original-THoMAS-Zubehör können
Gerätefunktionen und Reinigungswirkung gewährleistet werden.
Kundendienst
fragen sie Ihren händler nach dem für sie zuständigen
Thomas-Kundendienst.
Bitte geben Sie Ihm zugleich die Angaben vom Typen-
schild Ihres THOMAS TWIN T2 AQUAFILTER an.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Gerätes
sollten Sie die Reparaturen, insbesondere an strom-
führenden Teilen, nur durch Elektro-Fachkräfte durch-
führen lassen.
Im Störungsfall sollten Sie sich daher an Ihren Fach-
händler oder direkt an den Werkskundendienst wen-
den.
Tel.: 0 27 35 / 788-581 oder 582
Fax: 0 27 35 / 788-599
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GARANTIE
Unabhängig von den Gewährleistungsverpflichtungen des Händlers
aus dem Kaufvertrag leisten wir für dieses Gerät Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate - gerechnet vom Liefer-
tag an den ersten Endabnehmer. Sie reduziert sich beigewerb-
licher Benutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung auf 12
Monate. Zur Geltendmachung des Anspruchs ist die Vorlage eines
Kaufbeleges erforderlich.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle wesentlichen
Funktionsmängel, die nachweislich auf mangelhafte Ausführung
oder Materialfehler zurückzuführen sind durch Instandsetzung
der mangelhaften Teile oder Teilersatz nach unserer Wahl; aus-
getauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas,
Kunststoffe, Lampen. Mängel sind uns innerhalb der Garantiezeit
unverzüglich nach Feststellung zu melden. Während der Garan-
tiefrist werden die zur Behebung von aufgetretenen Funktions-
fehlern benötigten Ersatzteile sowie die Kosten der angefallenen
Arbeitszeit nicht berechnet. Bei unberechtigter Inanspruchnahme
unseres Kundendienstes gehen die damit verbundenen Kosten zu
Lasten des Kunden. Instandsetzungsarbeiten beim Kunden oder
am Aufstellungsort können nur für Großgeräte verlangt werden.
Andere Geräte sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle
oder Vertragswerkstatt zu übergeben bzw. ins Werk zu senden.
3. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abwei-
chungen, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektroche-
mischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein aus anomalen
Umweltbedingungen. Ein Garantieanspruch besteht nicht bei Schä-
den als Folge normaler Abnutzung, ferner nicht bei Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung oder unsachgemäßer Verwendung.
4. Der Garantieanspruch verliert seine Gültigkeit, wenn von uns
nicht bevollmächtigte Personen Eingriffe oder Reparaturen an
den Geräten vornehmen.
5. Garantieleistungen bewirken weder für das Gerät noch für die
eingebauten Ersatzteile eine Verlängerung oder Erneuerung der
Garantiefrist: die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind –
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
Auch nach Ablauf der Garantiefrist bieten wir Ihnen unsere Kun-
dendienstleistungen an. Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler oder
direkt an unsere Kundendienst-Abteilung.