Konformitätshinweise
Die Leistungsabgabe des oder der in Ihrem Drucker enthaltenen drahtlosen
Kommunikationsgeräte liegt weit unter dem von der EU in der R&TTE-
Richtlinie festgelegten Grenzwert für die Belastung durch hochfrequente
Strahlung.
Europäische Staaten, in denen der drahtlose Betrieb
gestattet ist:
EU-Länder
Europäische Staaten, in denen der Betrieb
eingeschränkt gestattet ist:
EU
In Frankreich ist der Frequenzbereich auf 2454–2.483,5 MHz-Geräte (z. B.
Funkanlagen) mit einer Sendeleistung von 10 mW beschränkt.
EEA/EFTA-Länder
Derzeit keine Beschränkung
Konformitätshinweise
Die Leistungsabgabe der in Ihrem Drucker enthaltenen drahtlosen Geräte
liegt weit unter den derzeit bekannten Grenzwerten für die Belastung durch
hochfrequente Strahlung. Da die drahtlosen Geräte (die möglicherweise in
Ihrem Drucker enthalten sind) weniger Strahlung abgeben als in den
Sicherheitsvorschriften für hochfrequente Strahlung zugelassen ist, geht
der Hersteller davon aus, dass diese Geräte keine Gefahr darstellen.
Unabhängig vom Strahlungsniveau sollte während des normalen
Gebrauchs möglichst wenig Kontakt mit dem menschlichen Körper
bestehen.
Als allgemeine Richtlinie wird die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von
20 cm zwischen dem Gerät und dem menschlichen Körper (außer
Gliedmaßen) empfohlen. Wenn die drahtlosen Geräte eingeschaltet sind
und Daten senden, sollte der Benutzer einen Abstand von mindestens
20 cm zu diesem Gerät einhalten.
Dieser Sendeapparat darf nicht in Verbindung mit einer anderen Antenne
oder einem anderen Sendeapparat betrieben werden.
Unter bestimmten Bedingungen gelten besondere Einschränkungen für
drahtlose Geräte. Nachfolgend sind Beispiele gängiger Einschränkungen
aufgeführt:
Die drahtlose Funkkommunikation kann die Funktionsweise der
Einrichtungen in Verkehrsflugzeugen stören. Die aktuellen
Vorschriften für den Flugverkehr verlangen, dass drahtlose Geräte
in Flugzeugen ausgeschaltet bleiben. Zu diesen Geräten gehören
z. B. IEEE 802.11- (auch drahtloses Ethernet genannt) und
Bluetooth-Kommunikationsgeräte.
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Angaben zur Konformität
Hinweise zu drahtlosen Kommunikationsgeräten
In Ihrem Druckersystem befinden sich u. U. Niederleistungsgeräte zur
drahtlosen Kommunikation über hochfrequente Strahlung, die im
Frequenzbereich von 2,4/5 GHz arbeiten. Der folgende Abschnitt enthält
allgemeine Hinweise, die beim Betrieb eines drahtlosen
Kommunikationsgeräts zu beachten sind.
Zusätzliche Beschränkungen, Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise für
bestimmte Länder finden Sie in den Abschnitten zu den entsprechenden
Ländern (oder Ländergruppen). Die drahtlosen Geräte in Ihrem System
sind nur für den Betrieb in den Ländern zugelassen, die in den Hinweisen
zur Funkzulassung auf dem Aufkleber mit den Systemspezifikationen
aufgeführt sind. Wenn das Land, in dem Sie das drahtlose Gerät
verwenden, nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bezüglich der
entsprechenden Anforderungen an Ihre lokale Funkzulassungsbehörde.
Für drahtlose Geräte gelten genaue Zulassungsbestimmungen, und
möglicherweise ist die Verwendung nicht gestattet.
In Umgebungen, in denen die Gefahr einer Störung anderer
Geräte oder Dienste schädlich ist oder als schädlich eingestuft
wird, kann die Möglichkeit des Betriebs eines drahtlosen Geräts
eingeschränkt bzw. gänzlich unzulässig sein. Dazu gehören z. B.
Flughäfen, Krankenhäuser und Umgebungen mit entzündlichen
Gasen. Sollten Sie sich bezüglich der für den Betrieb von
drahtlosen Geräten geltenden Einschränkungen unsicher sein,
wenden Sie sich für den Erhalt einer Genehmigung an die
zuständige Behörde, bevor Sie ein drathloses Gerät verwenden
oder einschalten.
Die für den Betrieb von drahtlosen Geräten geltenden
Einschränkungen variieren von Land zu Land. Da Ihr System mit
einem drahtlosen Gerät ausgestattet ist, wenden Sie sich vor
Reiseantritt bei Unklarheiten bezüglich der für den Betrieb eines
drahtlosen Gerätes im Zielland geltenden Einschränkungen an die
zuständigen Funkzulassungsbehörden.
Wenn Ihr System mit einem intern integrierten drahtlosen Gerät
ausgestattet ist, betreiben Sie das drahtlose Gerät nur, wenn alle
Abdeckungen und Abschirmungen vorhanden sind und das
System vollständig montiert ist.
Drahtlose Geräte müssen nicht vom Benutzer gewartet werden.
Nehmen Sie keinerlei Änderungen an drahtlosen Geräten vor. Die
Manipulation eines drahtlosen Geräts führt zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis. Wenden Sie sich zu Wartungszwecken an den
Hersteller.
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5. Anhang
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5. Anhang