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Faxfunktion
· Faxfunktion
Europa
EU-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegensei-
tige Anerkennung ihrer Konformität:
Das Sagemcom-Produkt wurde von Sagemcom selbst gemäß der Richtlinie 1999/5/EG zerti-
fiziert. Das Gerät ist für den Betrieb in folgenden Ländern ausgelegt: Belgien, Griechenland,
Niederlande, Schweiz, Dänemark, Irland, Norwegen, Spanien, Deutschland, Island, Öster-
reich, Großbritannien, Finnland, Italien, Portugal, Frankreich, Luxemburg, Schweden.
Bei Auftreten von Problemen ist der Sagemcom-Partner die erste Anlaufstelle. Das Gerät wur-
de gemäß TBR¦21, einem technischen Standard für Geräte, die in analog geschalteten Tele-
fonnetzen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden, getestet und als kompatibel
befunden. Die Landeskennung ist vor Inbetriebnahme des Gerätes im Netzwerk vom Benutzer
einzustellen.
Hinweis: Das Gerät ist sowohl puls- als auch tonwahlfähig. Es wird jedoch empfohlen, sofern
das Fernsprechnetz dies zulässt, das schnellere und zuverlässigere Tonwahlverfahren zu ver-
wenden (länderspezifisch).
Änderungen am Gerät oder die Verwendung einer externen Steuerungssoftware können zur
Ungültigkeit der Produktzertifizierungen führen, sofern sie nicht ausdrücklich durch Sagem-
com genehmigt wurden.
Unrechtmäßige Vervielfältigung
· Unrechtmäßige Vervielfältigung
Vervielfältigung nicht gestattet
Die Vervielfältigung bestimmter Dokumente (z. B. durch Scannen, Drucken, Kopieren) ist in
manchen Ländern verboten. Die im Folgenden angeführte Liste solcher Dokumente erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich als Übersicht. Fragen Sie im Zwei-
felsfall Ihren Rechtsbeistand um Rat.
Reisepässe (Personalausweise)
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Einreise- und Ausreisepapiere (Einwanderungspapiere)
Wehrdienstunterlagen
Banknoten, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen
Briefmarken, Steuermarken (gestempelt oder ungestempelt)
Anleihepapiere, Einlagenzertifikate, Schuldverschreibungen
Urheberrechtlich geschützte Dokumente
Beachten Sie die gesetzlichen Richtlinien Ihres Landes in Bezug auf die Rechtswirksamkeit
von Faxsendungen – vor allem in Zusammenhang mit der Gültigkeit von Unterschriften, ter-
mingerechten Zustellfristen oder auch Nachteilen aufgrund von Qualitätsverlusten bei der
Übertragung und so weiter.
Sorgen Sie für die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und Einhaltung des Datenschutzes,
wie es die Gesetzgebung Ihres Landes erfordert.
16 ¦ Hinweise zur Betriebssicherheit · Faxfunktion