Drittbedingungen
GNU
Folgende Komponente unterliegt der GNU General Public V2 License:
libstdc++ Copyright (C) 1989, 1997, 1998, 1999 Free Software
Foundation, Inc.
GNU General Public V2 License
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE Version 2, Juni 1991 Copyright (C)
1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place - Suite 330,
Boston, MA 02111-1307, USA Es ist jedermann gestattet, diese
Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten;
Änderungen sind jedoch nicht erlaubt. Vorwort Die meisten
Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu
nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz
dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine
öffentliche GNU-Lizenz, eben diese Freiheit garantieren. Diese Lizenz gilt
für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen
Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser
Lizenz unterstellt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free
Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General
Public License, der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz für
Bibliotheken.). Auch Sie können Ihre Programme dieser Lizenz
unterstellen. Die Bezeichnung freie Software bezieht sich auf Freiheit,
nicht auf den Preis. Unsere GNU Public Licenses sollen Ihnen die Freiheit
garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen
Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software
im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen.
Die Lizenzen sollen garantieren, dass Sie die Software ändern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen – und dass Sie
wissen, dass Sie dies alles tun dürfen. Um Ihre Rechte zu schützen,
müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen
diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu
verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten
oder sie verändern. Beispielsweise müssen Sie, wenn Sie Kopien eines
solchen Programmes verbreiten – sei es kostenlos oder gegen
Bezahlung – den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst
haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quelltext erhalten
bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen,
damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir
bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
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