Allgemeine Hinweise
Es dürfen insbesondere aus sicherheitstechni-
schen Gründen für die konzentrische Luft-/Ab-
gasführung und Abgasleitungen nur Original
Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und
länderrechtlichen Vorschriften anzupassen. Fragen zur
Installation, insbesondere zum Einbau von Revisions-
teilen und Zuluftöffnungen, sind mit dem zuständi-
gen Bezirksschornsteinfegermeister zu klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann
es vorkommen, dass der im Abgas ent-
haltene Wasserdampf an der Luft-/Ab-
gasführung kondensiert und zu Eis ge-
friert. Dieses Eis kann u. U. vom Dach
herabstürzen und dadurch Personen ver-
letzen bzw. Gegenstände beschädigen.
Durch bauseitige Massnahmen, wie z.B.
durch die Montage eines Schneefangs ist
das Herabfallen von Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung
Geschosse überbrückt, so müssen die Lei-
tungen außerhalb des Aufstellraumes in
einem Schacht mit einer Feuerwiderstands-
dauer von mindestens 90 Min. und bei
Wohngebäuden geringer Höhe von mind.
30 Min. geführt werden. Bei Nichteinhal-
tung dieser Anweisung könnte es zu Brand-
übertragung kommen.
Gas-Brennwerttherme mit einer Luft-/
Abgasführung über Dach dürfen nur im
Dachgeschoss oder in Räumen, bei denen
die Decke zugleich das Dach bildet oder
sich über der Decke lediglich die Dach-
konstruktion befindet, installiert wer-
den.
Für Gasthermen mit einer Luft-/Abgasführung
über Dach, bei denen sich über der Decke lediglich
die Dachkonstruktion befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuer-
widerstandsdauer verlangt, so müssen
die Leitungen für die Verbrennungsluft-
zuführung und Abgasabführung im Be-
reich zwischen der Oberkante der Decke
und der Dachhaut eine Verkleidung
Planungshinweise
haben, die ebenfalls diese Feuer-
widerstandsdauer hat und aus nicht-
brennbaren Baustoffen besteht. Werden
die hier genannten Vorkehrungen nicht
getroffen, besteht die Gefahr der Brand-
übertragung.
Wird für die Decke keine Feuer-
widerstandsdauer vorgeschrieben, so
müssen die Leitungen
Verbrennungsluftzuführung und Abgas-
abführung von der Oberkante Decke bis
zur Dachhaut in einem Schacht aus nicht
brennbaren, formbeständigen Baustof-
fen oder in einem metallenen Schutzrohr
verlegt werden (mechanischer Schutz).
Werden die hier genannten Vorkehrun-
gen nicht getroffen, besteht die Gefahr
der Brandübertragung.
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung
von brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Be-
standteilen ist nicht erforderlich, da bei Nenn-
wärmeleistung keine höheren Temperaturen als
85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die
Abstände gemäß DVGW/TRGI 86/96 einzuhalten.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne
Schacht nicht durch andere Aufstellungs-
räume geführt werden, da die Gefahr der
Brandübertragung besteht sowie kein
mechanischer Schutz gewährleistet ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus
Achtung
Kaminen angesaugt werden, in welchen
vorher Abgase aus Öl- oder Fest-
brennstoffkesseln abgeführt wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder
Abgasleitung außerhalb von Schächten
durch Abstandschellen mindestens im
Abstand von 50 cm zum Geräteanschluss
oder nach bzw. vor Umlenkungen, damit
eine Sicherung gegen Auseinanderziehen
der Rohrverbindungen erreicht wird. Bei
Nichteinhaltung besteht die Gefahr von
Abgasaustritt, Gefahr von Vergiftung
durch ausströmendes Abgas. Außerdem
können Beschädigungen am Gerät die
Folge sein.
für die
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