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Starten einer Konferenz vom Fensterausschnitt Konferenzen aus
So starten Sie eine Konferenz vom Fensterausschnitt Konferenzen aus:
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Polycom, Inc.
Starten Sie eine beliebige Konferenzvorlage, die in der Liste Konferenzvorlagen gespeichert
ist.
Für weitere Informationen siehe "Starten einer laufenden Konferenz aus einer Vorlage" auf
Seite 3-23.
Durch Klicken auf den Link in einer Microsoft Outlook Polycom Conference Invitation oder
durch manuelles Wählen der in der Einladung angezeigten Nummern über das
Zifferneingabegerät des Endpunkts.
Ein Teilnehmer, der eine Einladung für eine Polycom Konferenz über das Polycom
Conferencing Add-in for Microsoft Outlook erhalten hat, kann eine Konferenz starten,
wenn er der erste eingeladene Teilnehmer ist, der auf einen Link in der
Konferenzeinladung klickt, die auf seiner Workstation oder seinem kalenderfähigen
Endpunkt angezeigt wird, oder er kann manuell in die Konferenz einwählen, indem er
die Polycom Konferenz-Informationen verwendet, die in der Konferenzeinladung enthalten
sind.
Weitere Informationen finden Sie im RMX 1500/2000/4000 Administrator's Guide,
"Polycom Conferencing for Microsoft Outlook®" auf Seite 10-1.
Klicken Sie im Fensterausschnitt Konferenzen auf die Schaltfläche Neue Konferenz ( ).
Das Dialogfeld Neue Konferenz – Allgemein wird geöffnet.
Das System zeigt den Standard-Namen der Konferenz, die Dauer und das Standard-
Profil, das die Konferenzparameter und die Mediaeinstellungen enthält, an.
Der RMX weist automatisch die Konferenz ID zu, sobald die Konferenz beginnt.
In den meisten Fällen kann die Standard-Konferenz-ID genutzt werden und Sie
brauchen nur auf OK zu klicken, um die Konferenz zu starten. Bei Bedarf können Sie
eine Konferenz ID eingeben, bevor Sie auf OK klicken, um die Konferenz zu starten.
Wenn Sie der Vorsitzende oder Organisator des Meetings sind und den RMX Webclient
zum Starten Ihres eigenen Meetings nutzen, müssen Sie den anderen
Konferenzteilnehmern die Standard-Konferenz-ID (bzw. die von Ihnen erstellte)
mitteilen, damit sie sich einwählen können.
Kapitel 3 – Grundlegender Betrieb
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