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Gewährleistungsbedingungen - Flex Tech Speedmax 125er Benutzerhandbuch

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Flex Tech SPEEDMAX – Benutzerhandbuch                                  7
Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei 
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate.
1.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende 
Fehlerfreiheit des Rollers in Werkstoff und Herstellung während 
der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe 
des Rollers gewährt. Die Erfüllung der 
Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch 
Instandsetzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und 
Ihrer Ursachen erfolgt stets durch Vertragswerkstätten oder 
durch uns autorisierte Servicetechniker und umfasst:
‐ Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
‐ Arbeitszeit
‐ Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der 
Gewährleistung
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und können
bei Bedarf zur Überprüfung angefordert werden.
2.     Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten
des Versandes und die Kosten des Aus‐ und Einbaus zu unseren
Lasten. Der Gewährleistungsanspruch ist nachzuweisen.
3.     Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem
anderen als dem in der Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck
zu benutzen.
4.
Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder
Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in 
ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung 
stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner 
erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die 
Vorschriften über die Behandlung des Rollers nicht 
befolgt werden und die vorgesehenen Wartungsdienste 
nicht ordnungsgemäß eingehalten und/oder 
durchgeführt worden sind.
5.
Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
‐ Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und
verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht im
Zusammenhang mit Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung nötig ist.
‐ alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die
durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen
sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der
Herstellerangaben entstehen.
‐ alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung,
Schwingungen, Abnutzung usw., die die Fahrzeug‐ und
Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
‐ leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten
aus Dichtungen, die keine Veränderung des
Flüssigkeitsstandes bewirken.

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