Zulässige
Dokumentmaterialien
Empfohlene
Papierstärken
Zulässige
Dokumentformate
A-61169_de Juli 2003
Bei stark beschädigten Dokumenten kann mit den folgenden
•
Einschränkungen eine Schutzhülle aus Klarsichtfolie verwendet
werden.
– Dokumente in Schutzhüllen können nur manuell
eingelegt werden.
– Dokumente in Schutzhüllen müssen unter beiden
Einzugsrollen eingezogen werden.
– Beim manuellen Einlegen von Dokumenten in
Klarsichthüllen muss die Erkennung von Mehrfacheinzügen
deaktiviert werden.
HINWEIS: Es empfiehlt sich, die Schutzhülle mit der Naht zuerst
einzulegen.
In der nachstehenden Abbildung ist dargestellt, wie Sie
Dokumente für die Verwendung einer Schutzhülle vorbereiten:
Klarsicht-
hüllen
Original- und Recycling-Papier
•
Photopapier
•
Bond-Papier (für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker usw.)
•
Holzfreies Papier (Da einige Arten holzfreien Papiers chemische
•
Substanzen enthalten, die mit den Rollen des Einzugsmoduls
reagieren können, sind möglicherweise häufigere Rollenwechsel
erforderlich.)
Papiersorten für den Offsetdruck (z. B. Zeitungen und
•
Zeitschriften)
Das Papierhebefach ist in der Lage, Papiersorten mit
unterschiedlichsten Stärken (50 g/m2 bis 200 g/m2) zu verarbeiten.
Grundsätzlich können Dokumente bis zu einer Stärke von 0,76 mm
eingezogen werden. Bei schwereren Papiersorten muss unter
Umständen der manuelle Modus unter Verwendung des
Freigabehebels gewählt werden.
Länge:
•
– Der manuelle Einzug ist für Dokumente mit einer Länge von bis
zu 76,2 cm möglich. Im unbeaufsichtigten Modus können
Dokumente von maximal 43,2 cm Länge eingezogen werden.
– Die Mindestlänge der Dokumente beträgt 6,4 cm.
Kleines oder
beschädigtes
Dokument
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