GSCR 15 - GSCR 25 - GSCR 35
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30/07/2012 - 300026126-001-01
7.4.1.
Kontrolle des Wasserdrucks
Der Wasserdruck muss mindestens 0,8 bar betragen. Wenn der
Wasserdruck unter 0,8 bar liegt, blinkt das Symbol bar.
Falls erforderlich, den Wasserstand in der Heizungsanlage
auffüllen (empfohlener Wasserdruck zwischen 1,5 und 2
bar).
7.4.2.
Kontrolle des Druckausdehnungsgefäßes
1. Die Haube des Dichtungsgehäuses abnehmen.
¼ siehe Kapitel: "Abmontieren der Haube des
Dichtungsgehäuses", Seite 73
2. Das Druckausdehnungsgefäß kontrollieren und ggf. ersetzen.
7.4.3.
Kontrolle des Ionisationsstroms
¼ Siehe Kapitel: "Anzeige der gemessenen Werte", Seite 93
7.4.4.
Kontrolle der Dichtheit der Abgasableitung
und der Luftzuleitung
Dichtheit des Anschlusses der Abgasleitung und Luftzufuhr
überprüfen.
7.4.5.
Überprüfung der Verbrennung
Die Kontrolle erfolgt durch Messung des O
der Abgasableitung. Hierzu wie folgt vorgehen:
1. Den Verschluss des Abgasmesspunkts abschrauben.
2. Abgasanalysegerät anschließen.
ACHTUNG
Darauf achten, die Öffnung um die Sonde herum während
der Messung gut abzudichten.
3. Den Heizkessel auf Volllast einstellen. ¼ Siehe Kapitel:
M002534-A
"Einstellung des Luft/Gas-Verhältnisses (Volllast)", Seite 76. Der
Heizkessel arbeitet jetzt mit voller Leistung. Den CO
messen und diesen Wert mit den Sollwerten vergleichen.
4. Den Heizkessel auf Teillast einstellen. ¼ Siehe Kapitel:
"Einstellung des Luft/Gas-Verhältnisses (Teillast)", Seite 78. Nun
arbeitet der Heizkessel in Teillast. Den CO
und diesen Wert mit den Sollwerten vergleichen.
7. Überprüfung und Wartung
/CO
-Prozentsatzes in
2
2
-Prozentsatz
2
-Prozentsatz messen
2
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