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Pflichten Des Betreibers; Anforderungen An Das Bedienpersonal - Elektro-Automatik PS 9000 2U Betriebsanleitung

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PS 9000 2U Serie
1.8.3

Pflichten des Betreibers

Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die das Gerät nutzt oder Dritten zur Anwendung überläßt und
während der Nutzung für die Sicherheit des Benutzers, des Personals oder Dritter verantwortlich ist.
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Gerätes unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit. Neben den Warn- und Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den
Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden. Insbesondere muß der Betreiber:
• sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren.
• durch eine Gefährdungsbeurteilung mögliche zusätzliche Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen An-
wendungsbedingungen am Einsatzort des Gerätes ergeben.
• in Betriebsanweisungen die notwendigen Verhaltensanforderungen für den Betrieb des Gerätes am Einsatzort
umsetzen.
• während der gesamten Einsatzzeit des Gerätes regelmäßig prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisun-
gen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
• die Betriebsanweisungen, sofern erforderlich, an neue Vorschriften, Standards und Einsatzbedingungen anpassen.
• die Zuständigkeiten für die Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung des Gerätes eindeutig und unmiß-
verständlich regeln.
• dafür sorgen, daß alle Mitarbeiter, die an dem Gerät beschäftigt sind, die Betriebsanleitung gelesen und ver-
standen haben. Darüber hinaus muß er das Personal in regelmäßigen Abständen im Umgang mit dem Gerät
schulen und über die möglichen Gefahren informieren.
• dem mit Arbeiten an dem Gerät beauftragten Personal die vorgeschriebenen und empfohlenen Schutzausrü-
stungen bereitstellen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, daß das Gerät stets in einem technisch einwandfreien Zustand ist.
1.8.4

Anforderungen an das Bedienpersonal

Jegliche Tätigkeiten an Geräten dieser Art dürfen nur Personen ausüben, die ihre Arbeit ordnungsgemäß und
zuverlässig ausführen können und den jeweils benannten Anforderungen entsprechen.
• Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflußt ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, dürfen keine
Arbeiten ausführen.
• Beim Personaleinsatz immer die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften beachten.
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßes Arbeiten kann zu Personen- und Sachschäden führen. Jegliche Tätigkeiten dürfen
nur Personen ausführen, die die erforderliche Ausbildung, das notwendige Wissen und die Erfahrung
dafür besitzen.
Als unterwiesenes Personal gelten Personen, die vom Betreiber über die ihnen übertragenen Aufgaben und
möglichen Gefahren ausführlich und nachweislich unterrichtet wurden.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner beruflichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen in der Lage ist, die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen, mög-
liche Gefahren selbständig zu erkennen und Personen- oder Sachschäden zu vermeiden.
Sämtliche Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachpersonal ausgeführt
werden. Elektrofachpersonal sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrun-
gen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage sind, Arbeiten an elektrischen Anlagen ord-
nungsgemäß auszuführen, mögliche Gefahren selbständig zu erkennen und Personen- und Sachschäden durch
elektrischen Strom zu vermeiden.
Verletzungsgefahr für Unbefugte!
Nicht eingewiesene Personen kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht und gelten als unbefugt.
• Unbefugte Personen sind vom Arbeitsbereich fernhalten. Im Zweifel betreffende Personen ansprechen
und aus dem Arbeitsbereich weisen.
• Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Arbeitsbereich aufhalten.
EA Elektro-Automatik GmbH
Seite 8
Helmholtzstr. 31-33 • 41747 Viersen
Telefon: 02162 / 3785-0
Telefax: 02162 / 16230
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