DE
9 Betreiberpflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches
Produkt gekauft. Jedoch benötigt jede technische
Anlage regelmässige Servicearbeiten, um die ein-
wandfreie Funktion zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Was-
serqualität und die Druckverhältnisse des zu
behandelnden Wassers. Bei Änderungen der
Wasserqualität müssen ggf. Änderungen in den
Einstellungen vorgenommen werden. Fordern Sie
in diesem Fall eine Fachberatung an.
Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung
sind die regelmässigen Inspektionen (alle 2 Monate)
durch den Betreiber und eine halbjährliche routi-
nemässige Wartung (EN 806-5) durch den BWT-
Kundendienst oder einen von BWT zur Wartung
autorisierten Installateur.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Ge-
währleistung ist der Austausch der Verschleissteile
in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen.
Inspektion
Folgende Inspektionen müssen vom Betreiber
regelmässig durchgeführt werden.
Regeneriermittel
kontrollieren und nachfüllen
Wasserhärte überprüfen
Die Trinkwasserhärte und die eingestellte Verschnitt-
wasserhärte müssen kontrolliert und evtl. korrigiert
werden (siehe Inbetriebnahme).
Sichtkontrolle
Anschlussleitungen und Verbindungen auf Dichtig-
keit überprüfen.
Verschmutzung im Vorratsraum für Regeneriermit-
tel und Soleraum kontrollieren und bei Bedarf mit
klarem Wasser reinigen und spülen.
Reinigung
Solebehälter und Kabinett hygienisch reinigen
Die Kontrollintervalle sind Mindestempfehlungen
und müssen bei empfindlichen Verbrauchersyste-
men vom Betreiber entsprechend verkürzt werden.
20
nach Verbrauch
1 mal pro Monat
alle 2 Monate
mindestens 1 mal pro Jahr
Wartung
Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmässig
durch den BWT-Kundendienst oder einen von BWT
zur Wartung autorisierten Installateur durchgeführt
werden.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem
Installateur oder dem Werkskundendienst abzu-
schliessen.
Funktionsprüfungen
Rückflussverhinderer
Soleabsaugsystem
Elektrolysezelle
Wasserzähler
Salzmangel
Antriebsmotor
Hydraulische Überprüfung
Hygienische Reinigung des
Regeneriermittelbehälters
Austausch
Doppelventil mit Harzdruckflaschen
10 Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wen-
den Sie sich bitte unter Nennung des Gerätetyps
und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren
Vertragspartner, die Installationsfirma.
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und
der Betreiberpflichten führen zum Gewährleistungs-
und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten
Verschleissteile und die aus nicht rechtzeitigem
Austausch resultierenden Schäden unterliegen
nicht der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche
durch falsche Werkstoffwahl/-kombination, einge-
schwemmte Korrosionsprodukte oder Eisen- und
Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für
daraus entstehende Folgeschäden übernimmt BWT
keine Haftung.
Bei Verwendung von Regeneriermittel, das nicht
der DIN EN 973 Typ A entspricht erlischt die Ge-
währleistung.
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
alle 10 Jahre