Garantiebedingungen
Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus sei-
nem Kaufvertrag mit dem Händler leisten wir dem Endabneh-
mer direkt Garantie für Küppersbusch-Hausgeräte. Der Um-
fang unserer Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Ma-
terial- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wer-
den nach Maßgabe der folgenden Regelungen
unentgeltlich behoben, wenn Sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung an den ersten Endabnehmer ange-
zeigt werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder
gleichzusetzender Beanspruchung beträgt die Ga-
rantiefrist lediglich 12 Monaten. Tritt der Mangel
innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird
vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas,
Kunststoff und Glühlampen, wird keine Garantie
übernommen. Geringfügige Abweichungen von
der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die
Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich
sind, begründen keinen Garantieanspruch. Eben-
so wenig leisten wir Garantie bei Schäden aus
chemischen und elektrochemischen Einwirkungen
von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen Um-
weltbedingungen oder sachfremden Betriebsbe-
dingungen oder wenn das Gerät mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich
leisten wir auch keine Garantie, wenn Mängel am
Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu
vertreten sind, auf nicht fachgerechte Installation
und Montage, auf Fehlgebrauch, auf mangelnde
Pfl ege oder auf Nichtbeachtung der Bedienungs-
oder Montagehinweise zurückzuführen sind. Der
Geräteanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder
Eingriffe in das Gerät von Personen vorgenom-
men werden, die hierzu nicht von uns ermächtigt
sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen,
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wer-
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den, die keine Originalteile sind, und dadurch
ein Defekt verursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass
wir nach unserer Wahl entweder mangelhafte
Teile unentgeltlich instand setzen oder durch
einwandfreie Teile ersetzen. Instandsetzungen
werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort
vorgenommen. Zur Reparatur anstehende
Geräte sind so zugänglich zu machen, dass
uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und
Einbau durch die Techniker möglich ist und
keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbe-
lag etc. entstehen können. Bei Geräten, die
nicht nach unseren Einbaurichtlinien montiert
sind werden die anfallenden Zusatzleistungen
in Rechnung gestellt.
In jedem Fall der Inanspruchnahme von Ga-
rantieleistungen ist der Kaufbeleg vorzulegen
und das Kauf – und – soweit hiervon abwei-
chend – das Lieferdatum nachzuweisen. Er-
setzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehl-
schlägt oder von uns abgelehnt wird, liefern
wir innerhalb der oben genannten Garantiezeit
auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei
gleichwertigen Ersatz.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Ver-
längerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantie-
frist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, ins-
besondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden, sind – mit
Ausnahme der Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pfl icht-
verletzung von uns oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen – ausgeschlossen.
Bedienungsanleitung