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Froling TX 200 Bedienungsanleitung Seite 12

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Unser Zeichen: 10-UW/Wels-EX-119
Die Emissionsgrenzwerte für CO, NO x und OGC sind als Mittelwerte der Emission über die gesamte
Versuchsdauer (zumindest 6 Stunden bei Nenn-Wärmeleistung und bei kleinster Teillast des
Wärmeleistungsbereiches, bezogen auf Abgas nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf bei 0°C und
1013 hPa, bzw. bezogen auf den Energieinhalt des zugeführten Brennstoffs) angegeben.
Zur Ermittlung des Staubgehaltes ist lt. ÖNORM EN 303-5:1999 die Versuchsdauer in zumindest 4 gleiche
Zeitabschnitte zu teilen, wobei die Messungen jeweils am Anfang der Abschnitte beginnen sollen und die
erste Messung mit dem Versuchsbeginn zu erfolgen hat. Der Beurteilungswert des Staubgehaltes ist aus
mindestens 4 Halbstundenmittelwerten zu bilden.
Bei kleinster Teillast des Wärmeleistungsbereiches ist lediglich der Nachweis des Einhaltens der
Emissionsgrenzwerte für CO und OGC zu erbringen.
Der Grenzwert für den Kesselwirkungsgrad ist als arithmetischer Mittelwert über die gesamte Versuchsdauer
angegeben.
Grenzwerte gemäß Vereinbarung der österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundes-
verfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die
Einsparung von Energie
Staub
Kohlenstoffmonoxid (CO)
Stickstoffoxide (NO x , angegeben als NO 2 )
Organische Kohlenstoffverbindungen
(OGC, angegeben als Kohlenstoff)
Kesselwirkungsgrad
Q
... Nenn-Wärmeleistung
N
Die Emissionsgrenzwerte für CO, NO x und OGC sind als arithmetische Mittelwerte der Emission über die
gesamte Versuchsdauer (zumindest 3 Stunden bei Nenn-Wärmeleistung und bei kleinster Teillast des
Wärmeleistungsbereiches, bezogen auf den Energieinhalt des zugeführten Brennstoffs) angegeben.
Der Emissionswert für Staub ist der aus zumindest 3 Halbstundenmittelwerten der Versuchszeit gebildete
arithmetische Mittelwert.
Bei kleinster Teillast des Wärmeleistungsbereiches ist lediglich der Nachweis des Einhaltens der
Emissionsgrenzwerte für CO und OGC zu erbringen.
Der Grenzwert für den Kesselwirkungsgrad ist als arithmetischer Mittelwert über die gesamte Versuchsdauer
angegeben.
Grenzwerte gemäß der österreichischen Feuerungsanlagenverordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997)
Nachstehend werden die zum Prüfungszeitraum der Beurteilung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und
des Abgasverlustes bei Nennlast zugrundeliegenden Grenzwerte angeführt (Grenzwerte gemäß FAV, (BGBl.
II Nr. 331/1997)).
Staub
Kohlenstoffmonoxid (CO)
Stickstoffoxide (NO x , angegeben als NO 2 )
Gasförmige organische Stoffe
(OGC, angegeben als Kohlenstoff)
Abgasverlust bei Nennlast
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Parameter
Parameter
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Grenzwerte
gemäß Art. 15a B-VG
60 mg/MJ
500 mg/MJ
150 mg/MJ
40 mg/MJ
≥ 85,1 %
(68,3+ 7,7logQ
)
N
Grenzwerte gemäß FAV
150 mg/m³
800 mg/m³
250 mg/m³
50 mg/m³
≤ 19 %

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Diese Anleitung auch für:

Pb 056 01 13Tx 150Tx 250

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