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Lizenzvereinbarung Für Endverbraucher - Panasonic HDC-SD9 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvereinbarung für Endverbraucher
Lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung öffnen.
Unter der Bedingung, dass Sie den
Geschäftsbedingungen dieser Endverbraucher-
Lizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung")
zustimmen, wird Ihnen ("Lizenznehmer") eine
Lizenz für die in dieser Vereinbarung definierte
Software gewährt. Falls Sie als Lizenznehmer
den Geschäftsbedingungen dieser
Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, geben Sie
die Software bitte unverzüglich an Matsushita
Electric Industrial Co., Ltd. ("Matsushita"), sein
vertragliches Vertriebsunternehmen oder an den
Einzelhändler zurück, bei dem Sie das Produkt
erworben haben.
Artikel 1 Lizenz
Dem Lizenznehmer wird das Recht zur
Verwendung der Software einschließlich der auf
der CD-ROM, in den Bedienungsanleitungen
und allen anderen dem Lizenznehmer zur
Verfügung gestellten Medien enthaltenen
Informationen (zusammen die "Software")
gewährt; wobei jedoch die anwendbaren Rechte
hinsichtlich der Patente, Urheberrechte,
Warenzeichen und Geschäftsgeheimnissen in
Bezug auf die Software nicht auf den
Lizenznehmer übertragen werden.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software
anders als in dieser Lizenzvereinbarung
ausdrücklich bestimmt zu verwenden, kopieren,
bearbeiten, übertragen oder Dritten entweder
gratis oder gegen Gebühr die Verwendung,
Kopie oder Bearbeitung der Software zu
ermöglichen.
Artikel 3 Einschränkungen hinsichtlich des
Kopierens der Software
Der Lizenznehmer ist befugt, zu
Sicherungszwecken eine Kopie der Software
insgesamt oder in Auszügen anzufertigen.
Artikel 4 PC
Der Lizenznehmer darf die Software nur auf
einem einzigen PC an einem einzigen Ort
verwenden.
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VQT1N49
Artikel 5 Reverse-Engineering, Dekompilierung
oder Disassemblierung
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software
durch Reverse-Engineering, Dekompilierung
oder Disassemblierung zu verändern, es sei
denn, dies wird durch das Gesetz oder durch
Richtlinien in dem Land des Lizenznehmers
anderweitig geregelt. Matsushita oder seine
Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler haften
für keinerlei Schäden an der Software oder für
Verletzungen des Lizenznehmers, die durch
Reverse-Engineering, Dekompilierung oder
Disassemblierung der Software verursacht
wurden.
Artikel 6 Haftungseinschränkung
Die Software wird "wie sie ist" ohne eine
Garantie irgendeiner Art vertrieben, weder
ausdrücklich noch implizit und nicht beschränkt
auf Garantien einer nicht vorliegenden
Rechtsverletzung, Verkäuflichkeit und/oder
Eignung für einen bestimmten Zweck. Darüber
hinaus garantiert Matsushita nicht, dass der
Betrieb der Software ununterbrochen und
fehlerfrei erfolgt. Matsushita oder seine
Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler haften
nicht bei Schäden, die dem Lizenznehmer aus
oder im Zusammenhang mit der Verwendung der
Software durch den Lizenznehmer entstehen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software auf
keinerlei Art und Weise ohne entsprechende ggf.
erforderliche Export-Lizenz entsprechend der
Gesetzgebung des Landes des Lizenznehmers
in ein beliebiges Land zu exportieren oder zu
reexportieren.
Artikel 8 Kündigung der Lizenz
Das hierunter dem Lizenznehmer gewährte
Recht wird automatisch gekündigt, wenn der
Lizenznehmer Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung verletzt. Bei einer solchen
automatischen Kündigung muss der
Lizenznehmer die Software sowie die damit
zusammenhängende Dokumentation zusammen
mit allen ggf. davon erstellten Kopien auf eigene
Kosten zu zerstören.

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