1. Transport von Geräten mit brennbaren Kältemitteln, Transportvorschriften beachten.
2. Kennzeichnung der Ausrüstung mit Zeichen, örtliche Vorschriften beachten.
3. Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln, nationale Vorschriften
beachten.
4. Lagerung von Geräten / Geräten nationale Vorschriften beachten.
5. Die Lagerung von Geräten sollte den Anweisungen des Herstellers entsprechen.
6. Der Schutz der Lagerverpackung sollte so konstruiert sein, dass eine mechanische
Beschädigung der Ausrüstung in der Verpackung nicht zu einem Verlust der
Kältemittelfüllung führt.
7. Die maximale Anzahl von Ausrüstungsgegenständen, die zusammen gelagert
werden dürfen, richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
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