Hinweis bezüglich des Verbotes der Herstel-
lung von Kopien oder Vervielfältigungen
Wir weisen darauf hin, daß der Besitz von Material, das mittels
einer Digitalkamera hergestellt oder vervielfältigt wurde, per
Gesetz strafbar sein kann.
Gegenstände, die per Gesetz weder kopiert noch
reproduziert werden dürfen.
Das Kopieren oder Reproduzieren von Regierungsanleihen oder
Bundesschatzbriefen, auch wenn sie mit dem Wort „Muster"
versehen sind, ist untersagt.
Das Kopieren oder Reproduzieren von Geldscheinen, Münzen
und Wertpapieren, die im Ausland im Umlauf sind, ist verboten.
Das Kopieren oder Reproduzieren von unbenutzten Briefmar-
ken oder Postkarten die von der Regierung herausgegeben
wurden ist verboten, solange keine Genehmigung dazu vorliegt.
Das Kopieren oder Reproduzieren von Wechselsteuermarken,
die vom Staat herausgegeben wurden, ist verboten.
Bestimmungen bei bestimmten Kopien und Repro-
duktionen
Die Regierung hat Gesetze herausgegeben, die das Kopieren
oder Reproduzieren von Dokumenten, die von privaten Organi-
sationen hergestellt und der behördlichen Sicherheit unterliegen
(Aktien, Geldnoten, Schecks, Wertgutscheinen, etc.), Fahrtaus-
weisen oder Coupons untersagen - außer es wurde ein Mini-
mum an solchen Kopien für geschäftliche Zwecke aufgelegt.
Außerdem ist das Kopieren oder Reproduzieren von behördlich
ausgestellten Ausweisen verboten. Das gilt auch für Lizenzen,
die durch öffentliche oder private Institutionen erteilt worden
sind, wie Personalausweise und Pässe aber auch Essens-
gutscheine.
Urheberrechte
Das Kopieren oder Reproduzieren von urheberrechtlich ge-
schütztem Material wie z. B. Büchern, Musik, Bildern, Holz-
drucken, Karten, Zeichnungen, Filmen und Fotografien ist verbo-
ten, solange es sich nicht um ausschließlich für den privaten
Gebrauch angefertigte Kopien handelt, die nicht für den kom-
merziellen Einsatz vorgesehen sind.
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