6.7
Motorwartung
GEFAHR!
Gefahr durch laufenden Motor.
Bei
geöffneter
Verletzungsgefahr.
Nicht in bewegte Teile (z.B. Lüfter, Riementriebe etc.) greifen.
Wartung und Instandhaltung des Motors darf nur durch vom Betreiber
beauftragtes sachkundiges Fachpersonal durchgeführt werden.
Weitere Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten.
6.7.1 Starten des Motors bei geöffneter Haube
Das Starten des Motors bei geöffneter Haube
ist nur in Ausnahmezuständen gestattet (z.B.
Starthilfe).
Vorgehensweise
• Zündung einschalten
• Überbrückungsschalter
betätigen.
• Motor starten siehe "Betriebsbereitschaft
herstellen" auf Seite 74.
Haube
und
laufendem
(206)
einmal
Motor
besteht
206
erhöhte
163