Sicherheitshinweise zum Einbau
Sicherheitsabstand zur Nischenverkleidung
Wird eine Nischenverkleidung angebracht, muss ein Mindestabstand zwischen
Arbeitsplattenausschnitt und Verkleidung eingehalten werden, da hohe Tempera-
turen Materialien verändern oder zerstören können.
Bei einer Verkleidung aus brennbarem Material (z. B. Holz) muss der Mindestab-
stand e zwischen Arbeitsplattenausschnitt und Nischenverkleidung 50 mm betra-
gen.
Bei einer Verkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Metall, Naturstein,
Keramikfliesen) beträgt der Mindestabstand e zwischen Arbeitsplattenausschnitt
und Nischenverkleidung 50 mm minus Stärke der Verkleidung.
Beispiel: Stärke der Nischenverkleidung 15 mm
50 mm - 15 mm = Mindestabstand 35 mm
Flächenbündige Kochfelder
a Mauerwerk
b Nischenverkleidung
Mass x = Stärke der Nischenverkleidung
c Arbeitsplatte
d Ausschnitt in der Arbeitsplatte
e Mindestabstand
bei brennbaren Materialien 50 mm
bei nicht brennbaren Materialen 50 mm - Mass x
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Rahmen-/Facettenkochfelder