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Wartung
Leistung, Zuverlässigkeit und die sicherheitstechnischen Eigenschaften des HiToP
Therapiegerätes sind nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Übereinstimmung mit
der Bedienungsanleitung gewährleistet. Sicherheitsüberprüfungen, Wartungsarbeiten,
Instandsetzung und Änderungen dürfen nur vom Hersteller, oder durch den Hersteller
autorisierte Servicestellen ausgeführt werden. Bauteile, welche die Sicherheit des
Gerätes beeinflussen, dürfen bei Ausfall nur durch Originalersatzteile des Herstellers
ersetzt werden. Die elektrische Rauminstallation muss den Anforderungen nach
VDE/IEC entsprechen. Das Gerät enthält keine vom Anwender zu wartenden Teile.
6.1
Gesetzliche Auflagen und Bestimmungen
Der Betreiber von aktiven Medizinprodukten - gemäß Anlage I und II der
„Medizinprodukte-Betreiberverordnung" (MPBetreibV) - ist zum Führen eines
Medizinproduktebuches und zur Durchführung sowie Dokumentation der nachfolgend
beschriebenen sicherheitstechnischen Kontrollen verpflichtet.
Hinweis!
!!
Personen, die das Gerät ausschließlich privat nutzen, unterliegen
diesen Pflichten nicht!
In Ländern außerhalb der EU gilt die Medizinprodukte-
Betreiberverordung nicht.
Sicherheitstechnische Kontrollen
6.1.1
Wir empfehlen eine Überprüfung des Gerätes durch eine gemäß §6 der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) qualifizierte Servicestelle alle 12
Monate.
Die Überprüfung soll mindestens folgende Kriterien beinhalten:
Elektrische Sicherheitsprüfung,
Überprüfung des Gerätes auf äußere Unversehrtheit,
Überprüfung aller Anzeige- und Bedienelemente auf Unversehrtheit,
Überprüfung aller Beschriftungen auf einwandfreie Lesbarkeit.
Funktionsprüfung gemäß Gebrauchsanweisung
6.2 Entsorgung des Gerätes und Zubehör
6.2.1 Entsorgung Gerät
Dieses Gerät darf nach dem WEEE Gesetz (Elektro- und Elektronik Altgeräte
Verordnung) nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Dies ist auch durch das WEEE
Zeichen (durchgestrichene Mülltonne) auf dem Typenschild gekennzeichnet.
gbo Medizintechnik AG
®
HiToP
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Version 2.6