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Abgastest für Heizkessel
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Abgastest für Heizkessel
WARNUNG!
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ANWENDERHINWEIS
Beachten Sie die landesspezifischen Anforderungen zur Be-
grenzung der Abgasverluste Ihrer Heizungsanlage.
Lassen Sie jährlich einen Abgastest durchführen
(für Deutschland gilt: BImSchV 1, 1988, §§ 7 – 11)
Der Abgastest wird am Heizkessel eingeschaltet (siehe techni-
sche Unterlagen des Heizkessels).
VERBRÜHUNGSGEFAHR
durch heißes Wasser!
Beim Abgastest kann das Warmwasser über 60 °C erwärmt wer-
den. Es besteht Verbrühungsgefahr an den Zapfstellen.
Drehen Sie während oder nach einem Abgastest nur gemisch-
tes Warmwasser auf.
Beachten Sie, dass bei Einhebelmischern in der gewohnten
Stellung zu heißes Wasser austreten kann.
Drehen Sie bei Zweigriffmischern niemals nur Warmwasser
auf.
Funktionsmodul FM458 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.