Anhang
CE-Zeichen
Das CE-Zeichen auf dem Produkt bestätigt seine Konformität zu den technischen
Richtlinien zur Benutzersicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit, gültig
zum Zeitpunkt der Zulassung.
Konformitätserklärung
Das OpenPhone 61, das OpenPhone 63 und das OpenPhone 65 (mit Tastenmodulen)
sind konform mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 99/5/EC.
Die Konformitätserklärungen sind im Internet einzusehen unter
http://www.aastra.de oder http://www.aastra.com.
Hinweise für die Entsorgung
Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen der bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die mensch-
liche Gesundheit wurden die Richtlinien des Europäischen Parlamentes und des Rates
•
Richtlinie 2002/96/EG „Elektro- und Elektronik-Altgeräte" und
•
Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und
Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Ver-
wertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende
Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elek-
tronikgeräten in Abfälle zu verringern.
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde nach dem heutigen Stand der Technik
umwelt- und recyclingorientiert entwickelt und entspricht damit den Vorgaben der
europäischen Richtlinien.
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