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Vorschriften, Normen und Richtlinien
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage die Regeln
der Technik sowie die bauaufsichtlichen und die gesetzli-
chen Bestimmungen beachten.
Für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen
und Richtlinien beachten!
Die Angaben auf dem Heizkesselleistungs-
schild sind maßgebend und zu beachten.
3.1
Einbau Wassermangelsicherung
B Für Heizkessel > 300 kW Wassermangelsicherung
einbauen, für die Montage und Bedienung die techni-
schen Dokumente des Herstellers beachten.
Für Deutschland:
B Für Heizkessel > 300 kW entsprechend
der DIN-EN 12828 eine Wassermangelsi-
cherung einbauen.
B Für Montage und Bedienung die techni-
schen Dokumente des Herstellers beach-
ten.
Für Polen:
B Bei Heizkesseln > 100 kW nach
PN-91/B-2414 (p2.5) den Heizkessel mit
einer Wassermangelsicherung ausrüsten.
B Wird der vorgesehene Anschluss WMS nicht für die
Montage einer Wassermangelsicherung SYR 932.1
(Buderus Zubehör) verwendet, den Anschluss mit
einem Stopfen verschließen (
Bei diesem Heizkessel wird das Regelsystem Logamatic
verwendet.
3.2
Normen und Richtlinien
Das Gerät entspricht den grundlegenden Anforderungen
der zutreffenden europäischen Richtlinien:
• 90/396/EWG Gasgeräte-Richtlinie
• EN 677, EN 303-1, EN 303-3, DIN 4702-6, EN 267,
EN 303-2
• 92/42/EWG Wirkungsgrad-Richtlinie
• 2006/95/EG Niederspannungs-Richtlinie
• 2004/108/EG EMV-Richtlinie
Bei Installation und Betrieb außerdem beachten:
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbe-
dingungen.
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und
Ablufteinrichtungen sowie des Schornsteinanschlus-
ses.
Logano plus SB615 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
Kapitel 5.6, Seite 16).
Vorschriften, Normen und Richtlinien
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an
die Stromversorgung.
• Die technischen Regeln des Gasversorgungsunter-
nehmens über den Anschluss des Gasbrenners an das
örtliche Gasnetz.
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstech-
nische Ausrüstung der Wasser-Heizungsanlage.
• Die Installationsanleitung für Ersteller von Heizungsan-
lagen.
• In Belgien zusätzlich folgende Normen beachten:
NBN D 30-003, NBN D 51-004 und Addenda.
• In den Niederlanden für die Erstellung und den Betrieb
der Anlage die Regeln der Technik sowie die bauauf-
sichtlichen und gesetzlichen Bestimmungen (z. B.
NEN 1078 (GAVO), NEN 3028 und NEN 1010)
beachten.
• In Österreich bei der Installation die örtlichen Bauvor-
schriften sowie die ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2
(ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas) einhalten. Die Anfor-
derungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-
VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden
erfüllt.
• Für die Schweiz gilt abweichend:
Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte der
LRV bezüglich CO und NOx durch Messungen am Auf-
stellort prüfen. Die Heizkessel wurden nach der Weg-
leitung für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft.
Bei der Installation die Richtlinien für den Bau und den
Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f, die Gasleitsätze
G1 des SVGW sowie die kantonalen Feuerpolizeivor-
schriften beachten.
Die in der Tabelle „Technische Daten" angegebenen
Leistungen sind Nennleistungen.
Im praktischen Betrieb werden diese Werte im Hinblick
auf die Einhaltung der LRV-Vorschriften innerhalb des
angegebenen Leistungsbereiches teilweise unter-
schritten.
3.3
Dichtheitsprüfung
B Eine Dichtheitsprüfung muss durchgeführt werden.
Der Prüfdruck richtet sich nach dem in der Heizungs-
anlage herrschenden Druck und beträgt das 1,3-fache
dieses Druckes, mindestens jedoch 1 bar.
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