7 Produktentsorgung
Wenn die Akkupacks keine Ladung mehr behalten, ist das Ende der Produktlebensdauer erreicht.
Vor der Entsorgung des Geräts müssen die wieder aufl adbaren Akkupacks herausgenommen und in
Übereinstimmung mit geltenden Bundes- und Ländergesetzen (siehe unten) entsorgt werden.
HINWEIS: Die Akkupacks sind nicht auswechselbar. Nach dem Entfernen der Akkupacks ist das Gerät
der Entsorgung zuzuführen.
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1. Das Gehäuse mit einem
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Schraubenzieher auf-
schrauben.
2. Die Drähte mit einer (Draht-)
Schere durchtrennen, sodass
das Akkufach vollständig von
der Einheit gelöst ist.
3. Das Akkufach mitsamt Motor
herausnehmen.
Die Akkukonsole ab-
schrauben.
4. Den Akku aus der Einheit
nehmen. ACHTUNG: Es ist
verboten, Akkus zu zerstören
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oder zu verbrennen (Explo-
sionsgefahr bei hohen Tem-
peraturen).
ACHTUNG! -- Feuer- und Ver-
letzungsgefahr:
Die beiden Anschlüsse des
Akkupacks keinesfalls mit
Metallgegenständen und/oder
Körperteilen in Berührung brin-
gen; es besteht Kurzschluss-
gefahr. Nach dem Herausneh-
men sämtliche Anschlüsse des
Akkupacks mit Profi -Tesaband
abdecken. Keinen Versuch
unternehmen, Akkupacks zu
zerstören oder auseinander zu
nehmen, bzw. Bauteile zu ent-
fernen. Akkus sind einer sach-
gerechten Wiederverwertung
bzw. Entsorgung zuzuführen.
Akkupacks von Kindern fern-
halten.
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18-01-2010 14:06:04
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