Wenn Sie in Ihrem Netzwerk beispielsweise einen zweiten WEB-Server betreiben möchten, dann
müssen Sie hierfür eine Port-Weiterleitung einrichten. Es handelt sich dabei um Serverapplikatio-
nen bei denen der Öffentliche und Private Port unterschiedlich sind.
– Port-Öffnung (dynamisch): (Port Triggering)
Anwendungen, wie beispielsweise ICU II oder Dialpad benötigen eine Port-Öffnung, damit Sie am
Router betrieben werden können.
Bei der Portöffnung werden die Ports definiert, die das Programm benutzt, um seine Daten nach
außen zu senden. Außerdem werden die Ports festgelegt über welche die Antworten wieder ein-
gehen. Wenn ein Rechner über eine Anwendung, deren Ports in dieser Portregel festgelegt wur-
den, Daten ins Internet sendet, merkt sich der Router die IP-Adresse des Rechners und leitet die
eingehenden Antworten wieder dynamisch an diese IP-Adresse weiter.
Für die drei oben genannten Leistungsmerkmale
müssen Sie Regeln festlegen, die sich auf einen
Rechner beziehen. Das Ausgangsfenster für das
Festlegen der Regeln ist für alle gleich. Um dieses
Fenster zu öffnen, klicken Sie auf die Funktion,
für die Sie Festlegungen treffen möchten.
Die Liste mit den Regeln für diese Funktion wird
angezeigt (Beispiel Port-Weiterleitung).
Um eine Regel zu definieren, klicken Sie in eines
der Felder.
Das Fenster, das der Funktion entspricht, mit der
Sie diese Liste aufgerufen haben, wird geöffnet.
Port-Weiterleitung
Sie haben die Liste der Regeln aufgerufen, indem Sie im vorausgegangenen Fenster auf Port-Weiter-
leitung geklickt haben. Das Fenster zum Einrichten wird geöffnet.
Möchten Sie eine vorbereitete Regel verwenden,
klicken Sie auf den Aufklapppfeil neben
Auswahl und wählen Sie eine der angebotenen
Regeln.
Möchten Sie jedoch eine eigene Regel erstellen,
klicken Sie in das Eingabefeld neben
nung . Geben Sie der Regel einen aussagekräf-
tigen Namen.
Klicken Sie in das Markierungsfeld Aktiv, um die
Regel wirksam werden zu lassen. Alle Eingabe-
felder werden aktiv.
Klicken Sie auf den Aufklapppfeil neben
für PC und wählen Sie aus der Liste der PC Namen denjenigen, für den die Regel gelten soll. Diese
Namen haben Sie selbst festgelegt, siehe Kapitel
34
Bezeich-
Gültig
PC übernehmen, Seite 32.