10.1.2 Funktionsprüfung
Betriebszeit pro Tag
bis zu 1 Stunde
bis zu 8 Stunden
bis zu 24 Stunden
Über diese Prüffristen hinaus, sollte eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, wenn:
-
das Aggregat ungewöhnliche Geräusche erzeugt,
-
der begründete Verdacht auf eine innere Beschädigung des Aggregates besteht.
Sollten die oben genannten Geräusche oder Verdachtsmomente mehrmals innerhalb eines
Monats auftreten oder auch während der Funktionsprüfung der Maximaldruck nicht erreicht
werden, so müssen Sie sich umgehend mit dem LUKAS Kundendienst in Verbindung setzen.
Die Kontaktdaten finden Sie im Kapitel „Störungsanalyse".
10.2 Hydraulikaggregate mit Benzinmotor
Sichtprüfung
• Sind alle hydraulischen Verbindungen noch festgezogen,
• allgemeine Dichtheit, keine Leckagen vorhanden (vorhandene Schwitzöle haben auf die
Funktion keinen Einfluss.),
• sind Beschädigungen bei Motor, Anschlussblöcken, am Rahmen oder den Seitenteilen zu
erkennen,
• sind Beschädigungen an Hydraulik und/oder Benzintank zu erkennen,
• Seitenplatten vorhanden und fest montiert,
• sind Typenschild, alle Betätigungsschilder, Hinweisschilder, Kennzeichnungen und
Warnhinweise vorhanden und lesbar,
• sind alle Abdeckungen (z. B. Auspuffablenkblech) vorhanden und unbeschädigt,
• sind alle Flüssigkeitsstände innerhalb der vorgegebenen Toleranzen,
• Drehschalter und Schalthebel in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Beschädigungen,
• Kupplungen leicht kuppelbar,
• Staubschutzkappen vorhanden,
• alle benötigten Zubehörteile (wie z. B. Zündkerze, Zündkerzenschlüssel und
Kraftstoffkanister) vorhanden.
Funktionsprüfung
• Ungewöhnliche oder auffällige Geräusche im Betrieb feststellbar,
• Seilzugstarter funktionsfähig,
• Motorschalter funktionsfähig,
• Prüfungen auf maximale Belastung.
HINWEIS:
Verwenden Sie den LUKAS-Prüfsatz mit Prüfanweisung für die Funktionsprüfung.
Funktionsprüfung
1 x jährlich
1 x pro Quartal
1 x pro Monat
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