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Erstmaliges Anheizen; Betreiber Einweisen - Buderus blueline 4W Installations- Und Wartungsanleitung

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6
Inbetriebnahme
6.4

Erstmaliges Anheizen

GEFAHR: Lebensgefahr durch Schornstein-
brand!
B Wenn sich Ruß entzündet, alle Luftzufüh-
rungen zum Kaminofen und die Feuer-
raumtür schließen.
B Eventuell an Kaminofen oder Rohren angebrachte Auf-
kleber entfernen.
B Zubehörteile aus dem Aschekasten entnehmen.
B Oberflächen und Bediengriff mit einem trockenen Tuch
reinigen.
B Sichtfensterscheibe mit einem feuchten Tuch oder
Buderus-Kaminglasreiniger reinigen.
Nicht entfernter Schmutz brennt ein.
Er lässt sich später nicht mehr entfernen.
B Ausreichende Luftzufuhr zum Aufstellraum sicherstel-
len.
VORSICHT: Verletzungsgefahr durch
selbstschließende Feuerraumtür!
B Beim Einlegen von Brenngut die selbst-
schließende Feuerraumtür beachten.
B Kaminofen anheizen (
Während der Erstinbetriebnahme trocknet
die verwendete Schutzfarbe aus. Dabei kann
eine Geruchsbelästigung entstehen (Ausga-
sungsphase).
B Den Kaminofen zwei Stunden mit Nennleistung betrei-
ben (Ausgasungsphase). Währenddessen:
– Aufstellraum und auch alle angeschlossenen Räume
gut durchlüften.
– Darauf achten, dass sich keine Personen dauerhaft
in diesen Räumen aufhalten.
22
Kapitel 7.2, Seite 24).
6.5

Betreiber einweisen

Nach Abschluss der Inbetriebnahme muss der Betreiber
in den sicheren, sachgerechten und umweltschonenden
Gebrauch der Ofenanlage eingewiesen werden.
B Die vollständige und sachgerechte Inbetriebnahme
sowie die Durchführung aller notwendigen Prüfungen
im Inbetriebnahmeprotokoll (
dokumentieren.
B Das Inbetriebnahmeprotokoll vollständig ausgefüllt an
den Betreiber übergeben.
B Den Betreiber auf seine Pflichten im Zusammenhang
mit der Nutzung einer Ofenanlage hinweisen.
B Dem Betreiber die zulässigen Brennstoffe erläutern
sowie auf die Folgen der Verwendung nicht zulässiger
Brennstoffe hinweisen.
B Dem Betreiber Hinweise zum umweltschonenden Hei-
zen geben.
B Dem Betreiber alle zugehörigen Dokumente überge-
ben.
blueline 4W - 6 720 647 945 (2011/06)
Kapitel 6.6, Seite 23)

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