6
Inbetriebnahme
6.4
Erstmaliges Anheizen
GEFAHR: Lebensgefahr durch Schornstein-
brand!
B Wenn sich Ruß entzündet, alle Luftzufüh-
rungen zum Kaminofen und die Feuer-
raumtür schließen.
B Eventuell an Kaminofen oder Rohren angebrachte Auf-
kleber entfernen.
B Zubehörteile aus dem Aschekasten entnehmen.
B Oberflächen und Bediengriff mit einem trockenen Tuch
reinigen.
B Sichtfensterscheibe mit einem feuchten Tuch oder
Buderus-Kaminglasreiniger reinigen.
Nicht entfernter Schmutz brennt ein.
Er lässt sich später nicht mehr entfernen.
B Ausreichende Luftzufuhr zum Aufstellraum sicherstel-
len.
VORSICHT: Verletzungsgefahr durch
selbstschließende Feuerraumtür!
B Beim Einlegen von Brenngut die selbst-
schließende Feuerraumtür beachten.
B Kaminofen anheizen (
Während der Erstinbetriebnahme trocknet
die verwendete Schutzfarbe aus. Dabei kann
eine Geruchsbelästigung entstehen (Ausga-
sungsphase).
B Den Kaminofen zwei Stunden mit Nennleistung betrei-
ben (Ausgasungsphase). Währenddessen:
– Aufstellraum und auch alle angeschlossenen Räume
gut durchlüften.
– Darauf achten, dass sich keine Personen dauerhaft
in diesen Räumen aufhalten.
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Kapitel 7.2, Seite 24).
6.5
Betreiber einweisen
Nach Abschluss der Inbetriebnahme muss der Betreiber
in den sicheren, sachgerechten und umweltschonenden
Gebrauch der Ofenanlage eingewiesen werden.
B Die vollständige und sachgerechte Inbetriebnahme
sowie die Durchführung aller notwendigen Prüfungen
im Inbetriebnahmeprotokoll (
dokumentieren.
B Das Inbetriebnahmeprotokoll vollständig ausgefüllt an
den Betreiber übergeben.
B Den Betreiber auf seine Pflichten im Zusammenhang
mit der Nutzung einer Ofenanlage hinweisen.
B Dem Betreiber die zulässigen Brennstoffe erläutern
sowie auf die Folgen der Verwendung nicht zulässiger
Brennstoffe hinweisen.
B Dem Betreiber Hinweise zum umweltschonenden Hei-
zen geben.
B Dem Betreiber alle zugehörigen Dokumente überge-
ben.
blueline 4W - 6 720 647 945 (2011/06)
Kapitel 6.6, Seite 23)