6.4.1
Herstellererklärung an den Endanwender
•
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie
2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003) nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Dieses Gerät ist zur Entsorgung, bzw. zum Recycling, in die hierfür vorgesehenen Systeme der
Getrenntsammlung zu geben.
•
In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16.3.2005) ein
Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen
Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei entgegengenommen werden.
•
Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw.
Gemeindeverwaltung.
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EWM nimmt an einem zugelassenen Entsorgungs- und Recycling-System teil und ist im
Elektroaltgeräteregister (EAR) mit Nummer WEEE DE 57686922 eingetragen.
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Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
6.5
Einhaltung der RoHS-Anforderungen
Wir, die EWM AG Mündersbach, bestätigen Ihnen hiermit, dass alle von uns an Sie gelieferten Produkte,
die von der RoHS-Richtlinie betroffen sind, den Anforderungen der RoHS (Richtlinie 2002/95/EG)
entsprechen.
099-008782-EW500
24.10.2014
Wartung, Pflege und Entsorgung
Einhaltung der RoHS-Anforderungen
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