Kernlochbohrung
außen
>315 mm
horizontale Mindestabstand zwischen Mittelpunkt der Kernlochbohrung und einer Wand beträgt 350 mm.
Diese Mindestabstände gelten sowohl rauminnenseitig als auch an der Außenwand.
Zwischen zwei Geräten beträgt der Mindestabstand 1,3 Meter. Dies gilt sowohl für nebeneinander an einer
Wand angebrachte Geräte, als auch für über Eck angebrachte Geräte. Als Bezugspunkt dient hierbei der
Mittelpunkt der Kernlochbohrung.
Gesamtwandstärke mittels Meterstab bestimmen. Eingeschlossen sind sowohl innen- als auch au-
ßenseitig die Wandstärke inklusive aufgebrachter Dämmung und Putzschichten.
Das Maß wird benötigt, um das Einsatzrohr anzupassen. (Siehe Kapitel: „Kürzen des Einsatzrohres")
Copyright Aereco. Änderungen vorbehalten. Stand 07.2016
innen
mind. 350 mm
Mit dem Kernlochbohrer wird, wie in der Abbil-
dung dargestellt, in die vorgesehene Stelle der
Außenwand ein Loch gebohrt. Bei der Bohrung
ist zu beachten, dass ein Winkel von +0° und -2°
nicht überschritten wird. Horizontal darf kein Win-
kel vorhanden sein. Je nach Höhe der Kernloch-
bohrung kann der Einsatz einer Leiter notwendig
werden.
Der empfohlene vertikale Mindestabstand zwi-
schen Mittelpunkt der Kernlochbohrung und De-
cke / Boden beträgt 350 mm. Der empfohlene
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