Bitte das gesamte Handbuch durchlesen, um sich mit diesem Fahrzeug vertraut zu machen. Besonders auf alle Hinweise, Vorsichts- und Achtungshinweise achten
7. KRAFTSTOFFHANDHABUNG UND
LAGERUNG/AUFLADEN VON
BATTERIEN
7.1.
Die für die Überwachung zuständige Abteilung
des Betreibers sollte die Lagerung und Handhabung von
flüssigen Brennstoffen in Übereinstimmung mit den
entsprechenden
gültigen
überwachen.
7.2.
Die Lagerung und Handhabung von Flüssiggas
sollten in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der
American Gas Association und den entsprechenden
gültigen Brandschutzvorschriften erfolgen.
7.3.
Die für die Überwachung zuständige Abteilung
des Betreibers sollte verlangen, dass die Einrichtungen
und Verfahren für Batteriewechsel und -ladungden
entsprechenden Vorschriften und Normen entsprechen
(siehe ebenfalls Paragraf 6.2.3.2).
7.4.
Die für die Überwachung zuständige Abteilung
des Betreibers sollte die Einrichtungen und die
verwendeten Verfahren regelmäßig überprüfen, um
sicherzustellen, dass die in den Paragraf 6.2.3.2 und 7.3
aufgeführten Verfahren durchgeführt werden.
8. BETRIEBSSICHERHEIT-
VORSCHRIFTEN UND -VERFAHREN
8.1. Fahrzeugführerqualifikationen
8.1.1. Der Betrieb von Golffahrzeugen sollte nur
autorisierten
Personen
empfohlen, nur solchen Personen das Fahren von
Golffahrzeugen zu gestatten, die über einen gültigen Kfz-
Führerschein verfügen.
Seite xx
SICHERHEITSINFORMATIONEN
Brandschutzvorschriften
gestattet
sein.
Es
Bedienungs- und Wartungshandbuch
8.1.2. Die für die Überwachung zuständige Abteilung
des Betreibers sollte dafür Sorge tragen, dass die vom
Hersteller des Golffahrzeuges empfohlenen Betriebs-
und
Sicherheitsanweisungen
Golfplatzsicherheitsvorschriften unübersehbar nahe dem
Golffahrzeug-Leihbereich
Empfangsbereich ausgehängt werden. Zusätzlich wird
empfohlen, wie bei allen motorgetriebenen Fahrzeugen,
dass die Warnung "Golffahrzeug nicht unter dem
Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren" unübersehbar
ausgehängt wird.
wird
und
die
oder
Golffahrzeug-