Anschluss an feuchteunempfindlichen
Luft-/Abgasschornstein (LAS),
Abgasschornstein oder Abgasanlage Art C 43x
Schornsteine und Abgasanlagen müssen bauaufsichtlich für
Brennwertfeuerstätten zugelassen sein (DIBT - Zulassung,
CE). Die Dimensionierung erfolgt über die Berechnungstabel-
len gemäß der Abgaswertegruppe. Es dürfen maximal zwei
90° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschlussbogen bzw.
T-Stück eingebaut werden. Zulassung für Überdruckbetrieb
ist erforderlich.
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Luft-/Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein.
Der Luft-/Abgasschornstein LAS muss vom DIBT - Deutsches
Institut für Bautechnik geprüft bzw. CE zertifiziert und für
Brennwertbetrieb mit Überdruck zugelassen sein.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Abgasschorn-
stein oder Abgasanlage Art B33 für raumluftabhängigen
Betrieb
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein. Es dürfen
maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Der Abgasschornstein muss vom DIBT geprüft bzw. CE zerti-
fiziert und für Brennwertbetrieb zugelassen sein.
Das Anschlussstück ist bei Bedarf beim Schornsteinhersteller
zu beziehen.
Die Luftöffnungen zum Aufstellraum müssen vollständig frei
sein.
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung Art
B23 für raumluftabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als
2m lang sein. Es dürfen in der waagerechten Abgasleitung
maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Bei dieser Ausführung sind die Vorschriften zur Be- und Entlüf-
tung des Aufstellraumes gemäß DVGW-TRGI zu beachten.
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Planungshinweise
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung Art
C53, C83x für raumluftunabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als 2m
lang sein. Für die waagerechte Luftleitung wird eine maximale
Länge von 2m empfohlen. Besondere Anforderungen für nicht
verbrennungsluftumspülte Abgasleitungen gemäß DVGW-
TRGI 2008, bzw. länderspezifische Feuerungsverordnung
sind zu beachten.
Anschluss an eine nicht mit der Gasfeuerungsstätte ge-
prüfte Verbrennungsluftzu- und Abgasführung Art C63x
Original Wolf-Teile sind langjährig optimiert, tragen das DVGW-
Qualitätszeichen und sind auf das Wolf-Gasbrennwertgerät
abgestimmt. Bei nur DIBT- zugelassenen bzw. CE zertifizier-
ten Fremdsystemen ist der Installateur selbst für die korrekte
Auslegung und einwandfreie Funktion verantwortlich. Für Stö-
rungen oder Sach- und Personenschäden, die durch falsche
Rohrlängen, zu große Druckverluste, vorzeitigen Verschleiß
mit Abgas- und Kondensataustritt oder mangelhafte Funktion
z.B. durch sich lösende Bauteile verursacht werden, kann
mit nur DIBT-zugelassenen Fremdsystemen keine Haftung
übernommen werden.
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an eine
Verbrennungsluftzu- und Abgasführung nicht mehr als 2 m
lang sein.
Es dürfen maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum
Geräteanschlussbogen eingebaut werden.
Wird die Verbrennungsluft dem Schacht entnommen, muss
dieser frei von Verunreinigungen sein!
Mehrfachbelegung
Die Geräte sind gemäß DVGW Arbeitsblatt G 635 geeignet
für Mehrfachbelegung. Als Einrichtung zum Verhindern von
Abgasrückströmung kommt ein interner Rückströmverhinderer
zum Einsatz. Der lotrechte Abstand zwischen zwei Gasgeräten
muss mindestens 2,5 m betragen. Das installierte Abgasystem
muss über die erforderliche Zulassung für Mehrfachbelegung
verfügen. Die Eignung ist über eine feuerungstechnische
Bemessung nachzuweisen.
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