6.8.3 Richtlinie 2002/96 (RAEE):
Verbraucherinformationen
Diese Informationen richten sich ausschließlich an
die Besitzer von Geräten, die das Symbol (Abb. A)
auf dem Aufkleber mit den technischen Daten
aufweisen, der auf dem Produkt selbst angebracht
ist (Typenschild).
Dieses Symbol zeigt an, dass das Produkt nach den geltenden
Bestimmungen als elektrisches oder elektronisches Gerät nach
der EU-Richtlinie 2002/96 (RAEE) anzusehen ist und daher am
Ende seines Lebenszyklusses vom Hausmüll getrennt entsorgt
werden muss; es muss daher speziellen Sammelstellen für
elektrische und elektronische Geräte zugeführt werden oder
beim Kauf eines neuen gleichwertigen Gerätes an den
Händler zurückgegeben werden.
Der Benutzer haftet für die ordnungsgemäße Entsorgung des
Gerätes am Ende seines Lebenszyklusses und anderenfalls
können die gesetzlich vorgesehenen Strafen verhängt wer-
den.
Die angemessene getrennte Entsorgung für die anschließende
Zerlegung für das Recycling, die Aufbereitung und die
umweltverträgliche Entsorgung hilft, negative Auswirkungen
auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und
begünstigt das Recycling der Baustoffe des Produkts.
Wenden Sie sich für detaillierte Informationen zu den verfüg-
baren Entsorgungssystemen an die lokalen Sammelstellen
oder an das Geschäft, in dem das Produkt gekauft wurde.
Der Hersteller und die Importeure erfüllen ihre Pflicht zum
Recycling, zur Aufbereitung sowie zur umweltverträglichen
Entsorgung sowohl direkt, als auch durch Beteilung an einem
kollektiven System.
ANMERKUNGEN
020_05 - GASHERDE
6 - GEBRAUCHSANWEISUNG
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03/2006