Warnung
2.3.8 Frostschäden/Spannungsausfall
Bei einem Ausfall der Stromversorgung, einem Abschalten des
Gerätes, bei zu niedriger Einstellung der Raumtemperatur oder
externe Einflüsse kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Teilbereiche durch Frost beschädigt werden.
Hinweis
• Überwachungseinrichtungen sind nur aktiv, wenn die Geräte
mit Strom versorgt werden.
2.3.9 Sonderbetriebsarten
Das Kältesystem führt in unregelmäßigen Abständen Sonderbe-
triebsarten wie z.B. eine Abtauung oder Ölrückführung durch. In
diesem Zeitraum kann es zu einem Kaltlufteinfall über den
Wärmetauscher kommen. Dies ist eine normale Regelfunktion
und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
2.3.10 Betrieb mit einem Notstromaggregat
Die Fujitsu Klimageräte werden bei der Installation an das
Stromnetz angeschlossen. Bei einem Ausfall der Stromversor-
Gefahr
gung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Teilbereiche
durch Frost beschädigt werden. Ein einzelner Betrieb des Fujitsu
Klimagerätes ohne das gesamte Kältesystem ist nicht erlaubt
und gilt als unsachgemäßer Betrieb.
2.4 Umwelt
2.4.1 Informationen zum eingesetzten Kältemittel und Öl
Warnung
In Fujitsu Klimageräten wird das Kältemittel R410A in Verbin-
dung mit einem Esther Öl verwendet. Diese Stoffe fallen unter
das Wasserhaushaltsgesetz und dürfen nicht ins Grundwasser
gelangen.
Hinweis
• Detaillierte Informationen zu den Eigenschaften der einge-
setzten Kältemittel und Öle entnehmen Sie bitte den entspre-
chenden Sicherheitsdatenblättern, welche Sie bei der Swegon
Germany GmbH anfragen können..
2.4.2 Beständigkeit und Abbau
Das Kältemittel R410A weist kein Ozonabbaupotential auf.
Der GWP beträgt 2088 kgCO2-eq.
2.4.3 Entsorgung der Verpackung
Um Fujitsu Klimageräte vor Transportschäden zu schützen,
werden diese durch wiederverwertbare Verpackungen ge-
schützt. Informationen über die Wiederverwendbarkeit erhalten
Sie bei Ihren zuständigen Behörden.
2.4.4 Entsorgung von Klimageräten
Alte oder defekte Klimageräte dürfen nicht in den allgemeinen
Hausmüll entsorgt werden. Die Demontage ist durch einen
zertifi zierten Betrieb durchzuführen (siehe 2.3.2 Montage/
Demontage/Reparatur/Wartung) welcher anschließend für die
fachgerechte Entsorgung die Verantwortung übernimmt.
Die korrekte Entsorgung dieses Produktes verhindert mögliche
negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf
die Umwelt, die durch eine unsachgemäße Handhabung des
Mülls sonst entstehen könnten. Bitte wenden Sie sich an Ihre
örtliche Behörde für weitere Details.
2.5 Erste-Hilfe
Einatmen
Hohe Konzentrationen des Kältemittels können Erstickungen
verursachen. Erste Symptome können ein Verlust der Bewe-
gungsfähigkeit und des Bewusstseins sein. Betroffene unter
Atemschutz an die Luft bringen, warm und ruhig halten und
sofort einen Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand künstliche
Beatmung durchführen.
Hautkontakt
Bei Hautkontakt mit lauwarmen Wasser abwaschen. Bei
Auftreten von Hautirritationen, Schwellungen oder Blasen einen
Arzt aufsuchen.
Augenkontakt
Augen sofort auswaschen und einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition
angesehen (Gas).
3. Wartung
Eine Wartung soll in regelmäßigen Abständen, unsere Empfeh-
lung ist mindestens alle 12 Monate, nach EN 378, Teil 2
durchgeführt werden. Je nach Kältemittelfüllmenge des Systems
muss nach F-Gase Verordnung EG 842/2006 eine Dichtigkeits-
prüfung von ausgebildetem Fachpersonal, zertifiziert nach
Kategorie I des EG303/2008, durchgeführt werden. So kann
eine möglichst lange Lebensdauer und ein geringer Verschleiß
der Klimatechnik gewährleistet werden. Als Vorlage können
Ihnen hier unsere Inbetriebnahmeprotokolle dienen.
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