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Verbrennungsluftzufuhr; Genehmigung / Abnahme - Convotherm OES 6.10 Installationshandbuch

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7. Verbrennungsluftzufuhr

Bild 20
Die Versorgung mit ausreichender
Verbrennungsluft ist sicherzustellen.
Die benötigte Verbrennungsluft ist vor
allem von der Anschlussleistung ab-
hängig.
In Räumen, in denen die Gesamt-
nennwärmebelastung aller Gasgeräte
weniger als 50 kW beträgt, ist die
Verbrennungsluftversorgung
entweder durch Außenfugen oder
über Öffnungen ins Freie zulässig.
Folgende Technische Regeln sind zu
beachten:
G600, G634, technische Regeln Flüs-
siggas (TRF), VBG 21, UVV "Ver-
wendung von Flüssiggas", Raumluft-
technische Anlagen von Küchen (VDI
2052).
8. Genehmigungen
Informieren Sie über die vorgenom-
mene Installation (soweit erforderlich):
das Gasversorgungsunternehmen
das Bauaufsichtsamt
den Bezirksschornsteinfeger
das Gewerbeaufsichtsamt
Sämtliche Arbeiten an Kundenanla-
gen (Gas/Wasser/Strom/Abwasser)
dürfen nur durch das jeweilige Ver-
sorgungsunternehmen oder durch ein
eingetragenes Installationsunterneh-
men ausgeführt werden.
Die einschlägigen Rechtsverordnun-
gen und Bauvorschriften müssen ein-
gehalten werden.
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DE

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