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Bedingungen für den Betrieb
HINWEIS:
Anlagenschaden durch abweichende Betriebsbedingungen!
Bei Abweichungen von den genannten Betriebsbedingungen kann es zu
Störungen kommen. Bei starken Abweichungen können einzelne Kom-
ponenten oder der Kessel zerstört werden.
▶ Maßgebende Angaben auf dem Typschild beachten.
14.1
Allgemeine Betriebsbedingungen
Betriebsbedingungen
Mindest-Kesseltemperatur
In Verbindung mit Regelgeräten für gleitende Kesselwassertemperaturen
Betriebstemperatur wird mit
Regelgerät sichergestellt
Tab. 28 Allgemeine Betriebsbedingungen
14.2
Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
Relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum Luft
entnehmen
Kleintiere
Brandschutz
6720867008 (2017/02)
Betriebsunterbrechung
(Totalabschaltung des Kessels)
Automatisch durch Regelgerät
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
+5...+40 °C
–
≤ 90 %
Keine Taupunktbildung und kein Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
–
Während des Betriebs darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum
auftreten, z. B.:
• Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und
Flugsamenbelastung aufweisen:
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- oder Verarbeitungsbereichen,
• Flugsamen von Korbblütlern
Bei Bedarf den Zutritt über Luftsiebe verhindern.
–
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-
Verbindungen sein.
▶ Potenzielle Quelle von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig
Wenn die Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen nicht verschlossen
werden kann:
▶ Verbrennungsluft aus Bereichen heranführen, die nicht durch Halogen-Kohlen-
–
▶ Während des Brennerbetriebs keine mechanische Luftfördereinrichtung
–
▶ Aufstellraum und besonders die Zuluftöffnungen gegen das Eindringen von
–
▶ Abstände zu brennbaren Baustoffen gemäß den örtlichen Vorschriften
▶ Mindestabstand von 40 cm grundsätzlich einhalten.
▶ Brennbare Stoffe und brennbare Flüssigkeiten nicht in Kesselnähe lagern.
Heizkreisregelung mit
Heizungsmischer
Keine Forderung, erforderlich bei:
• Fußbodenheizsystemen
• Anlagen mit großem
Wasserinhalt >15 l/kW
z. B. Steinbrüchen, Bergwerken
machen und verschließen.
wasserstoff-Verbindungen verunreinigt sind.
betreiben, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
– Dunstabzugshaube
– Wäschetrockner
– Lüftungsgerät
Kleintieren schützen (z. B. durch Luftgitter).
einhalten.
Mindest-Rücklauftemperatur
Keine Forderung
Olio Condens 7000 F