der Bibliothek vorgenommen und sie neu compiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Bibliothek unter ein
Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht
gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen wir darüber hinaus
vollkommen klarstellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch
sollten, falls die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, die
Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von
anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz jedes freien Programms
eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicher stellen, dass keine Firma den Benutzern
eines freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem
Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen
wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in
dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar
sein muss.
◆ Kleine Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
• Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung
Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender
Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen
dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als „das Programm" bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung
des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm,
auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
„Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser
Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes
erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen Quelltextes des
Programms so, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert
lassen und zusammen mit der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben. Sie
dürfen für den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie
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