SOFTWARE-ENDBENUTZERLIZENZBEDINGUNGEN
DEU
2. SOFTWARE-ENDBENUTZERLIZENZBEDINGUNGEN
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Das vorliegende Softwareprodukt einschließlich zugehöriger
Materialien ist urheberrechtlich geschützt. Gegenstand dieser
Vereinbarung ist die Lizenzierung des Ihnen vorliegenden
Softwareprodukts.
Der Anbieter bzw. der Hersteller behält sich alle hier nicht ausdrücklich
zugestandenen Rechte vor.
§ 2 Umfang der Benutzung/ Pflichten des Anwenders
1. Der Hersteller bzw. Anbieter räumt dem Anwender das einfache,
nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das
o.g. Softwareprogramm - im folgenden kurz: Software - sowie das
Begleitmaterial in Form von Programmbeschreibung und Bedie-
nungsanleitung zu nutzen.
Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser
Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden.
Der Hersteller bzw. der Anbieter behält sich insbesondere alle Ver-
breitungs-, Vervielfältigungs-, und Veröffentlichungsrechte vor.
2. Das Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version be-
schränkt, d.h. neue Versionen müssen neu lizenziert werden; dies
gilt nicht für gelieferte Patches.
3. Das Nutzungsrecht ist auf den Objectcode des Softwareprogramms
beschränkt. Der Hersteller bzw. der Anbieter ist nicht verpflichtet,
dem Anwender den Quellcode zur Verfügung zu stellen. Dem
Anwender ist es untersagt, den Objectcode der Software zurück-
zuentwickeln (Reengineering), zu dekompilieren, zu reassemblen
oder in sonstiger Weise zu bearbeiten oder zu verändern.
4. Die Einräumung der Lizenz berechtigt den Anwender zur Ins-
tallation und zum Betrieb der Software an nur einem einzelnen
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GPS-Navigationsystem „VX-50 Easy"