Entsorgung und Umweltschutz
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entsorGunG und umWeltschutZ
5.1
entsorgung des Gerätes
Als Besitzer eines Elektro- oder Elektronikaltgerätes ist es Ihnen (gemäß der
EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- oder Elektronik-
altgeräte sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16.3.2005) gesetz-
lich nicht gestattet, dieses Gerät oder dessen elektrisches/ elektronisches Zubehör
über den unsortierten Hausmüll zu entsorgen.
•
Nutzen Sie stattdessen die dafür vorgesehenen kostenlosen
Rückgabemöglichkeiten.
•
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
5.2
entsorgung der Verpackung
Die Verpackung ist ein wichtiger Teil unseres Produkts: Sie schützt unsere Ge-
räte beim Transport vor Schäden und reduziert das Risiko eines Geräteausfalls.
Daher können wir nicht auf die Verpackung verzichten. Für den Fall, dass Sie
Ihr Gerät während der Garantiezeit oder auch danach zum Service oder Kun-
dendienst einreichen oder einschicken müssen, ist die Originalverpackung der
sicherste Schutz vor Transportschäden.
Wenn Sie die Verpackung dennoch entsorgen möchten, so können Sie dies
jederzeit und ohne Einschränkungen über Ihre regionalen Einrichtungen
(Altpapiertonne, Gelbe Tonne, Wertstoffhof, Altpapiersammlung etc.) tun. Dafür
beauftragt Vorwerk gesetzlich autorisierte Lizenzgeber.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr entsprechendes Servicecenter
(siehe Kapitel „7 Serviceleistungen" auf Seite 17).
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