Garantie ; Verschleißteile ; CE Konformitätserklärung
10. Garantie
Der Hersteller garantiert eine einwandfreie Qualität
und übernimmt die Kosten für eine
Nachbesserung durch Auswechseln der
schadhaften Teile im Falle von Material- oder
Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit
nach dem Verkaufstag auftreten. Bitte beachten
Sie, dass in einigen Ländern spezifische
Garantiebedingungen gültig sind. Fragen Sie im
Zweifelsfall Ihren Verkäufer. Er ist als Verkäufer
des Produktes für die Garantie verantwortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende
Schadensursachen keine Garantie übernommen
werden kann:
• Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung.
• Unterlassung von notwendigen Wartungs-
und Reinigungsarbeiten.
• Schäden auf Grund unsachgemäßer
Vergasereinstellung.
• Verschleiß durch normale Abnutzung.
• Offensichtliche Überlastung durch anhaltende
Überschreitung der Leistungsobergrenze.
• Verwendung nicht zugelassener
Arbeitswerkzeuge.
• Gewaltanwendung, unsachgemäße
Behandlung, Missbrauch oder Unglücksfall.
• Überhitzungsschaden auf Grund von
Verschmutzungen am Ventilatorgehäuse.
• Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder
unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
• Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw.
nicht Originalteile, soweit diese den Schaden
verursachten.
• Verwendung ungeeigneter oder überlagerter
Betriebsstoffe.
• Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus
dem Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pflege- und Einstellarbeiten werden
nicht als Garantieleistung anerkannt.
Jegliche Garantiearbeiten sind von dem vom
Hersteller autorisierten Fachhändler auszuführen.
11. Verschleißteile
Verschiedene Bauteile unterliegen
gebrauchsbedingtem Verschleiß bzw. einer
normalen Abnutzung und müssen ggf. rechtzeitig
ersetzt werden. Nachstehende Verschleißteile
unterliegen nicht der Herstellergarantie:
• Luftfilter
• Kraftstofffilter
• alle mit Kraftstoff in Berührung kommenden
Gummiteile
• Kupplung
• Zündkerze
• Startvorrichtung
• Schneidewerkzeuge
DEUTSCH 18
12. CE Konformitätserklärung
Erst nach dem Anbau eines zugelassenen
Wechselwerkzeuges an dieses
Motor-Basisgerät 109 LG
erfüllt die Gesamteinheit die Merkmale einer
Maschine im Sinne der nachfolgend genannten
EG-Richtlinien.
SOLO Kleinmotoren GmbH, Stuttgarter Str. 41,
D-71069 Sindelfingen, erklärt, dass die
Gesamtmaschine in der zugelassenen Ausführung
den Vorschriften in Umsetzung folgenden EG-
Richtlinien entspricht::
(01.01.2009 - 28.12.2009) : 98/37/EC,
(ab 29.12.2009) :
2000/14/EC, 2004/108/EC.
Bei angebautem Wechselwerkzeug: 69 00 859
Produktbezeichnung: Freischneider
Angewandte Normen: EN ISO 12100, EN 11806,
EN ISO 14982
Bei angebautem Wechselwerkzeug: 69 00 228
Produktbezeichnung: Stabheckenschere
Angewandte Normen: EN 774:1996 + A1:1997 +
A2:1997 + A3:2001
Bei angebautem Wechselwerkzeug: 69 00 150
Produktbezeichnung: Motorhacke
Angewandte Normen: EN 709 : 1997 + A1 :1999
Bei angebautem Wechselwerkzeug: 69 00 226
Produktbezeichnung: Hochentaster
Angewandte Normen: EN ISO 11680-1 : 2000
Bei angebautem Wechselwerkzeug: 69 00 715
Produktbezeichnung: Laubbläser
Angewandte Normen: EN ISO 12100-1, 12100-2;
CISPR12
Schallleistungspegel der Gesamtmaschine
(DIN 45635)
garantiert / gemessen: 110 dB(A) / 106 dB(A)
Konformitätsbewertungsverfahren
Seriennummer und Baujahr
siehe Typenschild auf dem Rückumschlag.
Diese Konformitätserklärung verliert ihre Gültigkeit,
wenn das Produkt ohne Zustimmung umgebaut
oder verändert wird.
Sindelfingen,
den 01. Januar 2009
SOLO Kleinmotoren GmbH
2006/42/EC,
Anhang V
Wolfgang Emmerich
Geschäftsführer