Sicherheit
Die Sicherheit unserer Kältegeräte entspricht den anerkannten Regeln der
Technik und dem Gerätesicherheitsgesetz. Dennoch sehen wir uns veran-
laßt, Sie mit folgenden Sicherheitshinweisen vertraut zu machen:
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Das Kältegerät ist für die Verwendung im Haushalt bestimmt. Es eignet
sich zum Kühlen, Einfrieren und Tiefkühllagern von Lebensmitteln sowie
zur Eisbereitung. Wird das Gerät zweckentfremdet oder falsch bedient,
kann vom Hersteller keine Haftung für eventuelle Schäden übernommen
werden.
• Umbauten oder Veränderungen am Kältegerät sind aus Sicherheitsgrün-
den nicht zulässig.
• Sollten Sie das Kältegerät gewerblich oder für andere Zwecke als zum
Kühlen, Tiefkühllagern und Einfrieren von Lebensmitteln benutzen, be-
achten Sie bitte die für Ihren Bereich gültigen gesetzlichen Bestimm-
ungen.
Vor der ersten Inbetriebnahme
• Überprüfen Sie das Kältegerät auf Transportschäden. Ein beschädigtes
Gerät auf keinen Fall anschließen! Wenden Sie sich im Schadensfall bitte
an den Lieferanten.
Kältemittel
Das Gerät enthält im Kältemittelkreislauf das Kältemittel Isobutan (R600a),
ein Naturgas mit hoher Umweltverträglichkeit, das jedoch brennbar ist.
• Achten Sie beim Transportieren und Aufstellen des Gerätes darauf, daß
keine Teile des Kältemittelkreislaufs beschädigt werden.
• Bei Beschädigung des Kältemittelkreislaufs:
– offenes Feuer und Zündquellen unbedingt vermeiden;
– den Raum, in dem das Gerät steht, gut durchlüften.
Sicherheit von Kindern
• Verpackungsteile (z. B. Folien, Styropor) können für Kinder gefährlich sein.
Erstickungsgefahr! Verpackungsmaterial von Kindern fernhalten!
• Ausgediente Altgeräte bitte vor der Entsorgung unbrauchbar machen.
Netzstecker ziehen, Netzkabel durchtrennen, eventuell vorhandene Sch-
napp- oder Riegelschlösser entfernen oder zerstören. Dadurch verhindern
Sie, daß sich spielende Kinder im Gerät einsperren (Erstickungsgefahr!)
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Deutschland
Kundendienst
Im Kapitel „Was tun, wenn..." sind die wichtigsten Fehlerquellen zusammengestellt, die Sie
selbst beheben können.
Wenn Sie trotzdem für einen der aufgeführten Hinweise oder aufgrund von Fehlbedienung
den Kundendienst in Anspruch nehmen, so erfolgt der Besuch des Kundendienst-Technikers
auch während der Garantiezeit nicht kostenlos.
Wenn Sie für eine Störung keinen Hinweis in dieser Gebrauchsanweisung finden, haben Sie
zwei Möglichkeiten:
• Haben Sie Fragen zu Bedienung und Gebrauch Ihres Kühlgerätes?
Dann wenden Sie sich an AEG DIRECT INFO SERVICES 0180 – 555 4555*, unsere telefoni-
sche Beratung. Dort bekommen Sie Tips zum Umgang mit Ihrem Kühlgerät und zur Nut-
zung der zahlreichen Funktionen.
• Hat Ihr Gerät eine technische Störung?
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Unter der kostengünstigen Ruf-
nummer 0180 322 66 22** erreichen Sie immer die nächstgelegene Niederlassung unseres
Werkskundendienstes oder einen unserer Service-Partner.
Geben Sie dem Kundendienst die PNC-Nummer und die S-No (Seriennummer) an, die Sie auf
dem Typschild finden.
Damit Sie die Nummern bei der Hand haben, empfehlen wir, sie hier einzutragen:
• Modellbezeichnung
• Erzeugnis-Nummer (PNC)
• Fertigungs-Nummer (S-No.)
Halten Sie weiterhin möglichst genau fest:
• Wie äußert sich die Störung?
• Unter welchen Umständen tritt die Störung auf?
* 0,12 Euro/Min
**0,009 Euro/Min
Garantiebedingungen
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem
Unternehmer (Händler) in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgü-
terkauf gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie
räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir, AEG Hau-
sgeräte GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24
Monaten ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:
1.
Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät im Zeitpunkt der Über-
gabe vom Händler an den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses Gerät
aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel nach
Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nach-
zuweisen, dass das Gerät bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese
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