Bedienung
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Alle übrigen Personen müssen folgende Hinweise beachten:
Gefahr von Haut- und Augenverletzungen oder Hauterkrankungen!
Die Haut kann nach überhöhter Bestrahlung Sonnenbrand zeigen. Über-
mäßig häufig wiederholte UV-Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-
Geräten kann zu frühzeitiger Alterung der Haut und auch zu einem Risiko
von Hauttumoren führen.
In Fällen besonderer Empfindlichkeit des Einzelnen gegen UV-Licht und
dann, wenn bestimmte Medikamente oder Kosmetika verwendet werden,
ist besondere Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen müssen Sie unbedingt
ärztlichen Rat einholen!
UV-Geräte dürfen ohne ärztlichen Rat nicht benutzt werden, wenn uner-
wartete Erscheinungen wie Jucken innerhalb von 48 Stunden nach der
ersten Bräunung auftreten.
Eine zunehmende Bräunung erfordert eine Verlängerung der Expositi-
onszeit (= Bestrahlungszeit) bzw. ab einem gewissen Grad an Bräunung
ist keine Vertiefung mehr erreichbar. Die Bestrahlungszeit darf aber im
Rahmen der zulässigen Strahlendosen nicht beliebig verlängert werden!
Es ist daher ohne Gefährdung der Gesundheit nur ein bestimmter, vom
Hauttyp vorgegebener Grad an Endbräune zu erreichen.
Auf keinen Fall darf das Bräunungsgerät benutzt werden, wenn eine
Filterscheibe fehlt oder Beschädigungen aufweist oder die Zeitschaltuhr
fehlerhaft ist!
Verhalten vor, während und nach einem Sonnenbad:
Während der Bräunungssitzung dürfen sich keine weiteren Personen in
der Kabine aufhalten, insbesondere keine Kinder.
Nehmen Sie vor dem Bräunen sämtlichen Schmuck ab (auch Piercings).
Entfernen Sie Kosmetika rechtzeitig vor dem Bräunen und verwenden
Sie keinerlei Sonnenschutzmittel.
Verwenden Sie keine Mittel, die die Bräunung beschleunigen.
UV-Licht kann irreversible Haut- oder Augenschäden verursachen. Das
ungeschützte Auge kann sich auf der Oberfläche entzünden und in be-
stimmten Fällen kann übermäßige Bestrahlung die Netzhaut beschädi-
gen. Nach vielen wiederholten Bestrahlungen kann sich Grauer Star bil-
den. Benutzen Sie die beigefügte UV-undurchlässige Schutzbrille
(Bestell-Nr. 84592-..). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz
für eine Schutzbrille.
Schützen Sie empfindliche Hautstellen wie Narben, Tätowierungen und
Geschlechtsteile vor der Bestrahlung.
Beachten Sie die empfohlenen Bräunungszeiten.
In einer Bräunungssitzung darf die Strahlungsmenge, die zu einer Haut-
rötung führt (MED, minimale Erythemdosis), nicht überschritten werden.
Falls einige Stunden nach der Bräunung eine Hautrötung auftritt, dürfen
Sie das Bräunungsgerät eine Woche lang nicht mehr benutzen. Nach ei-
ner Woche können Sie mit der ersten Bräunungssitzung gemäß Bräu-
nungstabelle wieder von vorne beginnen.
Der Abstand zwischen den beiden ersten Bräunungsbädern muss min-
destens 48 Stunden betragen! Nehmen Sie nicht zusätzlich am gleichen
Tag ein Sonnenbad.
Suchen Sie den Arzt auf, wenn sich hartnäckige Schwellungen, wunde
Stellen oder pigmentierte Leberflecken auf der Haut bilden.