de
Entsorgung
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht. Dieses Gerät ist
entsprechend der europäischen
Richtlinie 2012 / 19 / EG über Elektro und
Elektronikaltgeräte (waste electrical
and electronic equipment – WEEE)
gekennzeichnet. Die Richtlinie gibt
den Rahmen für eine EUweit gültige
Rücknahme und Verwertung der Altgeräte
vor.
Über aktuelle Entsorgungswege bitte beim
Fachhändler informieren.
Probleme!selbst!beheben
In der folgenden Tabelle finden Sie Lösungen für Probleme oder Störungen, die in
Zusammenhang mit der Benutzung Ihres TASSIMO Geräts auftreten und die Sie einfach
selbst beheben können. Sollten Sie keine adäquate Lösung für Ihr spezielles Problem
finden, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst.
Problem
Das Gerät funktioniert
nicht, es leuchtet keines
der Anzeigeelemente auf.
Die Maschine brüht,
es kommt jedoch kein
Getränk.
Es kommt weniger
Getränk als gewöhnlich
aus dem Gerät.
Das Gerät dampft stärker
als gewöhnlich.
A
Ursache!/!Vorgabe
Das Gerät hat eventuell
keine Stromversorgung.
Der Wassertank ist nicht
richtig aufgesetzt.
Der Wassertank wurde
während der Brühung
abgenommen oder im
System befindet sich Luft.
Der Schwimmer im Was
sertank ist verklemmt.
Nicht genug Wasser im
Wassertank.
Das Gerät muss entkalkt
werden.
Das Gerät muss entkalkt
werden.
! ! Wichtig:
– Bosch ist nur Hersteller des TASSIMO
Geräts. Deshalb kann Bosch keine
Liefergarantie für die TASSIMO
T DISCs übernehmen.
– TASSIMO T DISCs erhalten Sie im
Fachhandel. Besuchen Sie auch
www.tassimo.com um die große
Getränkevielfalt zu entdecken und
online zu bestellen.
Abhilfe
Kontrollieren Sie, ob das Gerät
an die Strom ver sorgung ange
schlossen ist.
Bitte kontrollieren Sie, ob der
Wassertank richtig aufgesetzt ist.
Starten Sie einen Spüldurch gang
mit der Service T DISC.
Wassertank reinigen und
Schwimmer gangbar machen.
Füllen Sie den Tank nach
der Getränkezubereitung auf
und drücken Sie die Start /
Stopp Taste. Ihr Getränk wird
anschließend fertig gebrüht.
Entkalken Sie das Gerät gemäß
Kapitel „Entkalken".
Entkalken Sie das Gerät gemäß
Kapitel „Entkalken".
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01/2013