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Konformitätserklärung; Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeine Sicherheitshinweise - Jet JBM-5 Gebrauchsanleitung

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DE - DEUTSCH
Gebrauchsanleitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für das Vertrauen, welches Sie uns beim Kauf Ihrer neuen JET-Maschine entgegengebracht haben. Diese
Anleitung ist für den Inhaber und die Bediener zum Zweck einer sicheren Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung der
Stemm-Maschine JBM-5 erstellt worden. Beachten Sie bitte die Informationen dieser Gebrauchsanleitung und der
beiliegenden Dokumente. Lesen Sie diese Anleitung vollständig, insbesondere die Sicherheitshinweise, bevor Sie die
Maschine zusammenbauen, in Betrieb nehmen oder warten. Um eine maximale Lebensdauer und Leistungsfähigkeit Ihrer
Maschine zu erreichen befolgen Sie bitte sorgfältig die Anweisungen.
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2. Garantie

1. Konformitätserklärung

Wir erklären in alleiniger Verantwortlichkeit, dass dieses
Produkt mit den auf Seite 2 angegebenen Richtlinien*
übereinstimmt.
Bei der Konstruktion wurden folgende Normen**
berücksichtigt.
JPW (Tool) AG garantiert, dass das gelieferte Produkt frei
von Material- und Fertigungsfehlern ist. Diese Garantie trifft
nicht auf jene Defekte zu, welche auf direkten oder
indirekten, nicht fachgerechten Gebrauch, Unachtsamkeit,
Unfallschaden, Reparatur, mangelhafte Wartung bzw.
Reinigung sowie normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Die ausführlichen Garantieleistungen (z.B.
Gewährleistungsfrist) sind den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen. Die AGB sind
auf der Internetseite ihres Händlers einzusehen oder
werden auf Anfrage per Post zugestellt.
JPT (Tool) AG behält sich das Recht vor, jederzeit
Änderungen am Produkt und Zubehör vorzunehmen

3. Sicherheit

3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

Diese Stemm-Maschine ist ausschließlich zum Stemmen
von Holz und Holzersatzstoffen geeignet.
Die Bearbeitung anderer Werkstoffe ist nicht zulässig bzw.
darf in Sonderfällen nur nach Rücksprache mit dem
Maschinenhersteller erfolgen.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden welche sicher
aufgelegt und gespannt werden können.
Die bestimmungsgemäße Verwendung beinhaltet auch die
Einhaltung der vom Hersteller angegebenen Betriebs- und
Wartungsanweisungen.
Die Maschine darf ausschließlich von Personen bedient
werden, die mit Betrieb und Wartung vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind.
Das gesetzliche Mindestalter ist einzuhalten.
Neben den in der Gebrauchsanleitung enthaltenen
Sicherheitshinweisen und den besonderen Vorschriften
Ihres Landes sind die für den Betrieb von
Holzbearbeitungsmaschinen allgemein anerkannten
fachtechnischen Regeln zu beachten.
Jeder darüber hinaus gehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß und für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der
Benutzer.

3.2 Allgemeine Sicherheitshinweise

Holzbearbeitungsmaschinen können bei unsachgemäßem
Gebrauch gefährlich sein. Deshalb ist zum sicheren
Betreiben die Beachtung der zutreffenden Unfallverhütungs-
Vorschriften und der nachfolgenden Hinweise erforderlich.

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