ThermiAir/EcoStar Hybrid/ProCon Streamline Hybrid
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G ew ähr l e i s t ung
5.1
Gewährleistung
5.1.1 Haftungsbeschränkung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die MHG Heiztechnik übernimmt keine Haftung für Schä-
den, wenn:
- diese Betriebsanleitung sowie etwaige weitere Produkt-
unterlagen nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder die Fabrikationsnummer oder sonstige
Produktkennziffern entfernt oder unkenntlich gemacht
wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Der tatsächliche Lieferumfang kann bei Sonderausführun-
gen, der Inanspruchnahme zusätzlicher Bestelloptionen
oder aufgrund neuester technischer Änderungen von den
hier beschriebenen Erläuterungen und Darstellungen ab-
weichen.
5.1.2 Ersatzteile
HINWEIS!
Bei Austausch nur Original-Ersatzteile von
MHG verwenden: Einige Komponenten sind
speziell für MHG-Geräte ausgelegt und gefer-
tigt. Bei Ersatzteil-Bestellungen immer die
Seriennummer angeben.
5.1.3 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry,
Info Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile" aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Gerätes innerhalb der Gewährleistung erneuert werden
müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzge-
ber verlängert worden, dies schließt allerdings den mögli-
chen Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich
kann ein Gerät auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
im Jahr bis zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn dies ei-
ne Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein üblichen
kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter diesen
Umständen entstehenden Kosten nicht unter die Gewähr-
leistungsverpflichtung bzw. -zusage des Herstellers.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die
nachstehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produk-
ten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Le-
bensdauer nicht erreicht haben, obwohl das Gerät
bestimmungsgemäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachge-
mäße Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb
ausgetauscht werden (z.B. falsche Brennereinstel-
lung, zu geringer oder zu großer Wasservolumen-
strom, Kesselstein durch ungeeignetes Füllwasser
u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch des Produktes im Rahmen
der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht werden müs-
sen (z.B. bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht ge-
kühlten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des
Brennerkopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Ein-
schränkung in der Gewährleistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Ge-
räten erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art,
Hanf, Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung
im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im
Rahmen eines bestehenden Gewährleistungsan-
spruchs.
Gewährleistung
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