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Sicherung; Reinigung; Entsorgung - AAT Movilino Originalbetriebsanleitung

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8.5

Sicherung

Im Akku-Pack befinden sich in einem Sicherungsschubfach Πzwei Siche-
rungen mit je 40 A.
Ist die untere Sicherung  durchgebrannt, wechseln Sie diese gegen die
obere Ersatzsicherung Ž aus.
Wird ein Sicherungswechsel erforderlich, stecken Sie einen Schraubenzie-
her oder Stift in die Öffnung  an der Seite des Akku-Packs; dadurch wird
die Sperre des Sicherungsfachs gelöst und es kann herausgezogen werden.
F
Defekte Sicherungen dürfen nicht geflickt oder überbrückt, sondern
dürfen nur durch neue Sicherungen der gleichen Ampèrezahl ersetzt
werden.
F
Ersatzsicherungen werden von der AAT Alber Antriebstechnik GmbH
angeboten.
F
Nehmen Sie vor dem Sicherungswechsel den Akku-Pack vom Lade-
gerät ab!
F
Sollte Ihre Sicherung öfter durchbrennen, so kontaktieren Sie die
AAT Alber Antriebstechnik GmbH oder den geschulten Fachhandel.
8.6

Reinigung

Reinigen Sie bitte Antriebseinheit, Akku-Pack, Griffe und Halterungen des
movilino nur mit einem milden, haushaltsüblichen Reinigungsmittel.
F
Reinigen Sie regelmäßig das Antriebsrad mit Druckluft oder einer
trockenen Bürste, da dieses aufgrund von Verschmutzungen oder
Ablagerungen übermäßig abgenutzt werden kann.
F
Verwenden Sie zur Reinigung immer nur ein leicht angefeuchtetes
Tuch; Sie vermeiden dadurch, dass Wasser in den movilino eindrin-
gen kann.
F
Verwenden Sie aus Sicherheitsgründen keinen Hochdruckreiniger.
F
Beachten Sie, dass Ihr Rollstuhl nach Angaben des Rollstuhlherstel-
lers gereinigt wird.
8.7

Entsorgung

Ihr movilino und dessen Akku-Pack sind langlebige Produkte. Nach Ablauf
der natürlichen Lebensdauer können Sie diese Komponenten an AAT Alber
Antriebstechnik GmbH oder Fachhändler zur Entsorgung zurück geben.
Das Elektro- und Elektronikgeräte Gesetz (ElektroG) ist zum 24.3.2005 in
Kraft getreten und regelt die Rücknahme und Entsorgung von elektrischen
und elektronischen Altgeräten.
Gemäß der Hinweise des Bundesministerium für Umwelt (BMU) zur Anwen-
dung des ElektroG gilt das Gerät movilino als Transportmittel und fällt damit
nicht unter die Kategorie der im ElektroG §2 Abs. 1 Satz 1 genannten Geräte
(Verweis auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments (2002/96/EG)).
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movilino

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