TRANSPORT
Die Akkus unterliegen der Gesetzgebung für Gefahrgut. Beim Transport durch dritte Parteien (z.B.
per Luftfracht oder Paketdienste) müssen spezielle Anforderungen bezüglich Verpackung und Eti-
kettierung beachtet werden. Für die Vorbereitung zum Versand wenden Sie sich an einen Experten
für Gefahrgut. Der Kunde kann die Akkus ohne weitere Anforderungen auf der Straße transportie-
ren. Transportieren Sie keine beschädigten Akkus.
Kleben oder decken Sie die Kontakte ab und verpacken Sie den Akkupack in einer Weise, dass er
sich nicht in der Verpackung bewegen kann. Beachten Sie unbedingt alle lokalen und nationalen
Bestimmungen. Bei Fragen hinsichtlich des Transports der Akkus wenden Sie sich bitte an einen
autorisierten Fahrradhändler.
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