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2�5 Eingriffe In Das Gerät; 2�6 Elektromagnetische Verträglichkeit; 2�7 Elektrisches Schweißen An Fahrzeugen Und Anlagen; Bestimmungsgemäße Verwendung - IFM Electronic CR0234 Montageanleitung

Extendedcontroller
Inhaltsverzeichnis

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ExtendedController CR0234
2.5 Eingriffe in das Gerät
Bei Fehlfunktionen oder Unklarheiten mit dem Hersteller in Verbindung setzen�
Eingriffe in das Gerät können schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit
von Menschen und Anlagen zur Folge haben� Sie sind nicht zulässig und führen
zu Haftungs- und Gewährleistungsausschluss�
2.6 Elektromagnetische Verträglichkeit
Dies ist eine Einrichtung der Klasse A� Diese Einrichtung kann im Wohnbereich
Funkstörungen verursachen� In diesem Fall kann vom Betreiber verlangt werden,
angemessene Maßnahmen durchzuführen�
2.7 Elektrisches Schweißen an Fahrzeugen und Anlagen
Schweißarbeiten am Fahrgestellrahmen dürfen nur durch Fachpersonal ausge-
führt werden�
Plus- und Minusklemmen der Batterien abnehmen und abdecken�
Steuerung vor dem Schweißen am Fahrzeug bzw� an der Anlage mit allen Kontak-
ten vom Bordnetz trennen� Masseklemme des Schweißgerätes direkt mit dem zu
schweißenden Teil verbinden�
Steuerung und elektrische Leitungen nicht mit der Schweißelektrode oder der
Masseklemme des Schweißgerätes berühren�
Steuerung gegen Schweißperlen schützen�
3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die frei programmierbaren Steuerungen der Baureihe "ExtendedController" sind
für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen ausgelegt (z�B� erweiterter Tem-
peraturbereich, starke Vibrationen, intensive EMV-Belastung)�
Sie sind geeignet zum direkten Einbau in Maschinen im mobilen und robusten Ein-
satz� Integrierte Hardware- und Softwarefunktionen (Betriebssystem) bieten einen
hohen Schutz für die Maschine�
Die Steuerungen können als CANopen-Master eingesetzt werden�
WARNUNG
Die Steuerungen "ExtendedController" sind nicht für sicherheitsrelevante Aufga-
ben im Sinne des Personenschutzes zugelassen�
WARNUNG
Für die sichere Funktion der vom Anwender erstellten Applikationsprogramme
ist dieser selbst verantwortlich� Bei Bedarf muss er entsprechend der nationalen
Vorschriften zusätzlich eine Abnahme durch entsprechende Prüf- und Überwa-
chungsorganisationen durchführen lassen�
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